Warum über eine verpflichtende Betriebsrente diskutiert wird
In der Debatte um eine Reform der Renten fordern die Gewerkschaften eine verpflichtende Betriebsrente, Unterstützung dafür kommt aus der SPD. Wie funktioniert die Betriebsrente und was würde eine Pflicht bedeuten? Fragen und Antworten.[ mehr ]
In der Debatte um eine Reform der Renten fordern die Gewerkschaften eine verpflichtende Betriebsrente, Unterstützung dafür kommt aus der SPD. Wie funktioniert die Betriebsrente und was würde eine Pflicht bedeuten?
In der Debatte über eine Rentenreform spricht sich neben dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) nun auch der Bundesfinanzminister Lars Klingbeil für eine Betriebsrente für alle Arbeitnehmer aus. "Das würde helfen", sagte der SPD-Chef in der ARD-Sendung Arena.
Zuvor hatte sich die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi im Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) dafür ausgesprochen, "dass es eine verpflichtende betriebliche Alterssicherung für alle gibt, und zwar mit uns als Tarifvertragsparteien".
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine freiwillige Zusatzrente und ergänzt die gesetzliche Rente. Sie wird über den Arbeitgeber organisiert und durchgeführt. Das bedeutet, dass das Unternehmen die Anlageform auswählt, sich um die Beitragszahlungen kümmert und Vertragspartner für den Anbieter oder Finanzdienstleister ist, der die Betriebsrente verwaltet. Die Einzelheiten dazu sind in der Regel in Tarifverträgen oder auf betrieblicher Ebene geregelt.
Die Beiträge werden über spezielle Vorsorgewege wie Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse oder Direktzusage angespart und später als monatliche Rente oder einmalige Auszahlung im Ruhestand ausgezahlt. Erst dann werden Steuern fällig (nachgelagerte Besteuerung) - und für alle, die gesetzlich kranken- und pflegeversichert sind, auch Abgaben zu diesen beiden Sozialkassen.
Nur jeder zweite Beschäftigte hat eine Betriebsrente. Experten sehen Reformbedarf bei der Altersvorsorge. mehr
Das Bundeskabinett, der Bundestag und der Bundesrat hatten Ende vergangenen Jahres bereits das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz beschlossen, mit dem die Bundesregierung die betriebliche Altersvorsorge weiter fördern will. Vorgesehen sind Verbesserungen im Arbeits-, Finanzaufsichts- und Steuerrecht.
Experten sehen das Gesetz allerdings kritisch: "Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz bringt zwar einige spürbare Verbesserungen, aber insgesamt zu wenige, um den eigentlich notwendigen Boom in der betrieblichen Altersversorgung auszulösen", sagte Klaus Stiefermann, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba), bereits im März im Gespräch mit der ARD-Finanzredaktion.
Das liege vor allem an einem Mangel an garantiefreien Produkten bei der bAV. Denn nur wenn der Arbeitgeber nicht die Höhe der Leistungen in der Rentenphase garantieren muss, seien höhere Aktienquoten u
📌 Kaynak
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