Wer zum ORF-Generalshearing will, muss Anteile und Jobs bei Medien vorher aufgeben
Einladung in Stiftungsrat mit Aufforderung, Gesellschafts- und Arbeitsverhältnisse bei Medien bis zum Hearing am Donnerstag aufzugeben. Tut Eva Schütz das? "Ja", antwortet sie
Interessenten für die Position des ORF-Generaldirektors müssen vor dem Hearing am Donnerstag ihre Anteile und Anstellungen bei Medienunternehmen aufgeben. Diese Bedingung wurde im Rahmen der Einladung in den Stiftungsrat kommuniziert. Die Kandidatin Eva Schütz hat zugesagt, diese Auflagen zu erfüllen und ihre bestehenden Verpflichtungen in der Medienbranche vor dem Hearing aufzulösen. Dies ist Teil des Prozesses zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der zukünftigen ORF-Führungsperson.
Diese Maßnahme ist entscheidend, um Interessenkonflikte zu vermeiden und die Unparteilichkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu gewährleisten.
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