Strafzahlungen durch EU drohen: Whatsapp muss andere KI-Anbieter zulassen
Meta muss spätestens in der nächsten Woche anderen KI-Chatbots den Zugang zu Whatsapp gewähren. Ansonsten drohen hohe Strafen. ( Whatsapp , Instant Messenger )
Kunden des führenden Messengerdienstes Whatsapp können die Meta-eigene künstliche Intelligenz Meta AI nutzen. Andere Anbieter müssen zahlen, wenn sie sich in Whatsapp einbinden wollen. Die EU-Kommission zwingt den Messengerdienst nun, KI-Assistenten anderer Anbieter in der Europäischen Union wieder kostenlos zuzulassen.
Der US-Konzern Meta müsse die einstweiligen Maßnahmen innerhalb von fünf Werktagen umsetzen, erklärte die EU-Kommission(öffnet im neuen Fenster). Sie erwarte ansonsten "ernsthaften und nicht wieder gutzumachenden Schaden" für den Wettbewerb im wachsenden Markt für universelle KI-Assistenten.
Dort hätten kleinere Anbieter und neue Marktteilnehmer derzeit die Chance, etablierte Großunternehmen herauszufordern. Parallel untersucht die Behörde weiter, ob Meta mit diesen Einschränkungen gegen EU-Wettbewerbsrecht verstoße.
Whatsapp sei für KI-Unternehmen ein wichtiger Zugangspunkt zu Verbrauchern in Europa, sagte EU-Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera. "Mit der heutigen Entscheidung bewahren wir auch die Wahlfreiheit der Bürger in ganz Europa hinsichtlich der KI-Assistenten, die sie mit Whatsapp nutzen möchten, ohne dass diese Entscheidung für sie getroffen wird." Die EU-Kommission wacht in der EU über die Einhaltung des Wettbewerbsrechts.
Die Kommission untersucht den Fall seit Dezember 2025. Hintergrund ist, dass Meta im Oktober 2025 Drittanbietern den Zugang zu Schnittstellen sperrte, über die Unternehmen ihre Dienste mit Whatsapp verknüpfen. Das Vorgehen führt laut EU-Kommission dazu, dass für Nutzerinnen und Nutzer nur Metas eigene KI Meta AI zur Verfügung stehe.
Nachdem die Kommission schon einmal mit Zwangsmaßnahmen gedroht hatte, öffnete Meta im März 2026 den Zugang zwar formal wieder, führte jedoch eine Gebühr ein. Dies werten die Wettbewerbshüter in Brüssel als faktische Fortsetzung der Zugangssperre. Die nun gefallene Entscheidung verpflichte Meta, den Zugang zu denselben Bedingungen wiederherzustellen, die vor dem 15. Oktober 2025 galten, hieß es.
Bei einem Verstoß gegen die Maßnahmen drohen dem Konzern Bußgelder in Höhe von bis zu zehn Prozent des Gesamtumsatzes im vorausgegangenen Geschäftsjahr. Außerdem kann die Kommission zur Durchsetzung der Entscheidung tägliche Zwangsgelder von bis zu fünf Prozent des durchschnittlichen Tagesumsatzes verhängen.
Die Untersuchung in dem Fall ist noch nicht endgültig abgeschlossen. Es gibt keine gesetzliche Frist, bis wann Ermittlungen abgeschlossen sein müssen.
Ein Meta-Sprecher erklärte im Februar 2026, es gebe keinen Grund für die EU, einzugreifen. "Es gibt viele KI-Optionen, die übe
📌 Kaynak
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