Münchner Gericht entscheidet: Google ist für falsche KI-Übersichten direkt verantwortlich
Googles KI-Übersichten haben schon mehrfach für Kritik gesorgt – und jetzt auch ein deutsches Landgericht beschäftigt. Zwei Verlagsunternehmen hatten wegen falschen Behauptungen gegen den Tech-Konzern geklagt. Warum die Kläger jetzt Recht bekommen haben. weiterlesen auf t3n.de
Googles KI-Übersichten haben schon mehrfach für Kritik gesorgt – und jetzt auch ein deutsches Landgericht beschäftigt. Zwei Verlagsunternehmen hatten wegen falschen Behauptungen gegen den Tech-Konzern geklagt. Warum die Kläger jetzt Recht bekommen haben.
Das Landgericht München I hat Google per einstweiliger Verfügung untersagt, in seinen KI-generierten Suchübersichten unwahre Behauptungen über zwei Münchner Verlagsunternehmen zu verbreiten. Wie The Decoder berichtet, soll die KI-Übersicht bei bestimmten Suchanfragen die beiden Kläger fälschlicherweise mit unseriösen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht haben, indem sie Informationen vermischte und Zusammenhänge herstellte, die in keiner der verlinkten Quellen enthalten waren. Das Urteil erging am 28. Mai 2026.
In der zentralen Begründung des Gerichts heißt es, dass sich KI-Übersichten grundlegend von klassischen Suchergebnissen unterscheiden. Die KI fasse Ergebnisse in eigenen Worten und in einer eigenen Gliederung zusammen. Das beginne schon mit der einleitenden Feststellung, dass ein Unternehmen für „unseriöse Geschäftspraktiken” bekannt sei, und setze sich in einer eigenständigen thematischen Strukturierung mit Zusammenfassung der mutmaßlichen Betrugsmasche fort. Entscheidend sei zudem, dass die KI-Übersicht Aussagen enthalte, „die in den Suchergebnissen gar nicht getroffen werden”. Es handele sich daher um „eigene, von [Google] selbst aufgestellte“ Aussagen.
Wie The Decoder berichtet, hatte der Bundesgerichtshof zuvor argumentiert, dass Suchmaschinenbetreiber für Drittinhalte nur eingeschränkt haften. Das Münchner Gericht hat sich ausführlich mit der bisherigen Rechtsprechung auseinandergesetzt und stuft KI-Übersichten anders ein: Es würden „gerade nicht nur Suchergebnisse von Internetseiten angezeigt, zu denen die Verfügungsbeklagte in keinem Kontakt steht“, sondern „eigenständige, neue und inhaltliche Äußerungen getroffen, die auf einer Auswertung und Verknüpfung der Inhalte unterschiedlicher Internetseiten Dritter beruhen“. Eine Überprüfung sei Google dabei durchaus möglich gewesen.
📌 Kaynak
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