Glasfaserausbau: Kabinett billigt Entwurf für schnelleren Glasfaserausbau
Bundesdigitalminister Wildberger will den Glasfaserausbau vereinfachen. Demnach soll eine Zustimmung der Eigentümer von Gebäuden künftig nicht mehr nötig sein.
Bundeskabinett billigt Reform des Telekommunikationsgesetzes zur Erleichterung von Investitionen in Glasfasernetze. Ziel: Glasfaser bis in jedes Gebäude und jede Wohnung. Gebäudeeigentümer sollen Anschluss nicht mehr verhindern können, Telekommunikationsunternehmen Recht auf Vollausbau erhalten. Verbraucher sollen Auswahl bei Anbietern haben, Eisenbahnunternehmen zur Mitwirkung beim Ausbau schneller Funknetze entlang von Bahnstrecken verpflichtet werden können. Trotz bisheriger Investitionen enden Glasfaserleitungen oft vor der Haustür, nur 27 Prozent der möglichen Anschlüsse wurden bisher aktiviert.
Das Bundeskabinett hat eine Reform des Telekommunikationsgesetzes gebilligt. Investitionen in das Glasfasernetz sollen damit erleichtert werden. Konkret sollen Genehmigungsprozesse und der Ausbau im Gebäude vereinfacht und beschleunigt werden. Ziel sei es, »Glasfaser bis in jedes Gebäude und jede Wohnung zu bringen«, sagte Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU). Im digitalen Zeitalter sei schnelles und stabiles Internet Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum und gesellschaftlichen Wohlstand. Der Entwurf kann nun in Bundestag und Bundesrat beraten werden.
Insbesondere sollen Gebäudeeigentümer den Anschluss laut dem Entwurf künftig nicht mehr verhindern können. Telekommunikationsunternehmen erhalten demnach ein »Recht auf Vollausbau«. Unter bestimmten Bedingungen dürfen sie im gesamten Gebäude Glasfaser verlegen. Der Eigentümer kann dies nur verhindern, wenn er zusichert, den Infrastrukturausbau selbst zu veranlassen. Damit soll der Anschluss von Wohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften erleichtert werden, da für den Ausbau des gesamten Gebäudes künftig nicht mehr die Zustimmung aller einzelnen Eigentümer erforderlich ist.
Telekommunikationsunternehmen solle zudem der »diskriminierungsfreie Zugang« zu bestehenden gebäudeinternen Netzen gesetzlich zugestanden werden, hieß es. Der Betreiber einer hausinternen Verkabelung muss demnach einem Konkurrenten unter Umständen ermöglichen, seine Anlage mitzunutzen. »Somit können Verbraucherinnen und Verbraucher aus einer größeren Anzahl an Anbietern auswählen«, teilte das Digitalministerium mit. Neben kürzeren Genehmigungsfristen beim Glasfaserausbau sollen Eisenbahnunternehmen beim Ausbau schneller Funknetze entlang von Bahnstrecken zur Mitwirkung verpflichtet werden können.
Die Telekommunikationsbranche solle 2026 rund 8,5 Milliarden Euro in Glasfaser und rund 2,4 Milliarden Euro in Mobilfunknetze investieren, hatte das Ministerium zuvor mitgeteilt. Damit können 2026 rund 5,6 Millionen Glasfase
📌 Kaynak
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