Google haftbar für KI-Übersicht: Störerhaftung entfällt
Google kann direkt für die Inhalte der KI-Übersichten haftbar gemacht werden. Der bisherige Schutz von Suchmaschinen greift dann nicht mehr. ( Störerhaftung , Google )
Das Landgericht München hat entschieden, dass Suchmaschinenbetreiber wie Google für die von ihnen erstellten KI-Übersichten direkt haftbar gemacht werden können. Im konkreten Fall muss sich Google die Ergebnisse seiner künstlichen Intelligenz zurechnen lassen, da das Unternehmen die KI selbst entwickelt und anbietet. Das Gericht begründete, dass nur Google Einfluss auf die Algorithmen und das Angebot der KI hat.
Die Klage eines Verlags richtete sich gegen Behauptungen in Googles KI-Übersicht, die das Verlagshaus24 als unseriös und betrügerisch darstellten. Auch die automatische Vervollständigung mit dem Begriff „Betrugsmasche“ war Teil der Auseinandersetzung. Mit der Klage sollte eine gerichtliche Unterlassung erwirkt werden.
Das Urteil klärt die Haftungsfrage für KI-generierte Inhalte von Suchmaschinen und hat weitreichende Folgen für die Verantwortung von Technologieunternehmen für die von ihnen verbreiteten Informationen.
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