Urteil gegen Google: Störerhaftung gilt nicht für KI-Übersicht von Suchergebnissen
Google kann direkt für die Inhalte der KI-Übersichten haftbar gemacht werden. Der bisherige Schutz von Suchmaschinen greift dann nicht mehr. ( Störerhaftung , Google )
Suchmaschinenbetreiber können für die von ihnen erstellten KI-Übersichten direkt haftbar gemacht werden. Das entschied das Landgericht München und gab damit der Klage eines Verlags gegen den IT-Konzern Google statt. Da Google die "Künstliche Intelligenz selbst eingeführt hat und den Nutzenden anbietet, muss sie sich deren Ergebnisse auch zurechnen lassen, denn nur sie hat Einfluss auf das Angebot der KI und auf die Algorithmen, mit denen die KI operiert", schreibt das Gericht in dem Urteil vom 28. Mai 2026(öffnet im neuen Fenster) (PDF) zur Begründung (Az.: 26 O 869/26).
Hintergrund der Klage waren Behauptungen in der KI-Übersicht von Google, wonach das Verlagshaus24, in dem unter anderem das Magazin P.M. erscheint, bekannt sei "für unseriöse Geschäftspraktiken und wird oft als Betrugsmasche wahrgenommen, insbesondere im Zusammenhang mit Abofallen". In der KI-Übersicht wurden zudem "Merkmale der mutmaßlichen Betrugsmasche" aufgelistet. Über die Auto-Complete-Funktion wurde Nutzern bei der Eingabe von Verlagshaus24 zudem automatisch der Begriff Betrugsmasche vorgeschlagen. Über eine einstweilige Verfügung wollte die Klägerin eine gerichtliche Unterlassungserklärung gegenüber Google durchsetzen.
📌 Kaynak
Bu özet Golem kaynağından otomatik derlenmiştir. Tamamı için orijinal habere gidin.
Orijinal haberi oku →