Recht auf Vollausbau: Kabinett beschließt TKG-Novelle für schnelleren Netzausbau
Die Reform des Telekommunikationsgesetzes soll den Netzausbau beschleunigen und Bürokratie abbauen. Der Wirtschaft reichen die Pläne nicht. ( Glasfaser , DSL )
Das Bundeskabinett will mit einer Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) eine schnellere Versorgung der Haushalte mit Glasfaser erreichen. "Wir waren bislang zu langsam, zu umständlich und zu bürokratisch. Was wir brauchen, sind mehr Tempo und weniger Bürokratie", sagte Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) zur Verabschiedung der Gesetzesnovelle am 10. Juni 2026(öffnet im neuen Fenster). Ziel der beschlossenen Maßnahmen sei es, "Glasfaser bis in jedes Gebäude und jede Wohnung zu bringen".
Der 138-seitige Gesetzentwurf(öffnet im neuen Fenster) (PDF) enthält unter anderem in Paragraf 144 ein neu formuliertes Recht auf Vollausbau. Konkret heißt es: "Bei Fehlen verfügbarer gebäudeinterner Glasfaserverkabelungen haben Betreiber gegenüber dem Gebäudeeigentümer das Recht, im gesamten Gebäude eine glasfaserfähige gebäudeinterne physische Infrastruktur und Glasfaserverkabelung, einschließlich Verbindungen bis zu dem physischen Punkt, an dem der Endnutzer eine Anbindung an das öffentliche Telekommunikationsnetz hat, zu errichten."
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