Oldenburg: Urteil im Schachthof-Prozess –Tierschützer sollen Schadensersatz zahlen
Die Tierschützer Anna Schubert und Hendrik Haßel wurden beim heimlichen Filmen erwischt, verurteilt – und gingen in Berufung. Nun hat ein Gericht erneut entschieden.
Ein Berufungsgericht in Oldenburg hat entschieden, dass Tierschützer Schadensersatz leisten müssen. Die beiden Aktivisten waren dabei erwischt worden, wie sie heimlich auf einem Hof filmten. Zuvor waren sie bereits in erster Instanz verurteilt worden, hatten aber Berufung eingelegt. Das Gericht bestätigte nun die Verurteilung und ordnete Schadensersatz an. Die genaue Höhe des Schadensersatzes wird noch ermittelt.
Das Urteil wirft Fragen bezüglich der Grenzen von Tierschutzaktivismus und dem Recht auf Privatsphäre von Landwirten auf.
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