Signa: Einstweilige Verfügung gegen Ingbe-Stiftung aufgehoben
Masseverwalter Andreas Grabenweger muss die Verfahrenskosten tragen. Er will in Berufung gehen
Das Handelsgericht Wien hat eine einstweilige Verfügung gegen die Ingbe-Stiftung aufgehoben. Diese Verfügung war vom Masseverwalter des Signa-Konzerns, Andreas Grabenweger, erwirkt worden. Nun muss Grabenweger die Verfahrenskosten tragen. Er hat angekündigt, gegen diese Entscheidung Berufung einlegen zu wollen.
Die Aufhebung der Verfügung könnte Auswirkungen auf die Verteilung von Vermögenswerten im Insolvenzverfahren des Signa-Konzerns haben.
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