Regierung plant neue Sterbehilfe-Regelung
Der Verfassungsgerichtshof hatte die Regelung zur Erneuerung einer Sterbeverfügung teilweise als verfassungswidrig aufgehoben. Die Sterbeverfügungen gelten seit 1. Juni unbegrenzt
Die österreichische Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf zur Neuregelung von Sterbeverfügungen vorgelegt. Grund dafür ist eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, der die bisherige Regelung zur jährlichen Erneuerung als verfassungswidrig eingestuft hatte. Seitdem sind Sterbeverfügungen unbegrenzt gültig.
Der neue Vorschlag sieht vor, dass Sterbeverfügungen zwar weiterhin nur ein Jahr lang gültig sein sollen, ihre Erneuerung aber innerhalb von fünf Jahren in einem vereinfachten Verfahren möglich sein soll. Hierfür ist eine ärztliche Bestätigung der Entscheidungsfähigkeit und des fortbestehenden Wunsches zur Beendigung des Lebens erforderlich. Der Entwurf wird nun öffentlich begutachtet.
Die Neuregelung ist notwendig, um eine klare und verfassungskonforme Grundlage für die assistierte Suizidhilfe in Österreich zu schaffen, nachdem die bisherige Regelung vom Verfassungsgerichtshof beanstandet wurde.
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