Sexualstrafrecht: Ein Kampf für längere Verjährungsfrist

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Sexualstrafrecht: Ein Kampf für längere Verjährungsfrist

Die Justizministerkonferenz diskutiert über eine längere Verjährungsfrist bei Vergewaltigung. Für Claudia Wuttke kämen Änderungen zu spät. Sie kämpft schon lange für eine Gesetzesänderung. Von Janine Mertens. [ mehr ]

Die Justizministerkonferenz diskutiert über eine längere Verjährungsfrist bei Vergewaltigung. Für Claudia Wuttke kämen Änderungen zu spät. Sie kämpft schon lange für eine Gesetzesänderung.

Claudia Wuttke ist eine kleine, zierliche Frau. Doch sie ist auffallend stark und entschlossen, zu kämpfen. 67 mal soll sie Opfer von Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexuellen Übergriffen geworden sein, über einen Zeitraum von 16 Jahren, zuletzt 2021. Der Beschuldigte: ihr Ex-Partner. Gewusst habe sie nichts davon, erst vor einem Jahr habe sie erfahren, was der Mann ihr angetan haben soll.

Die Polizei in Lüneburg hat die Hamburger Autorin einbestellt. Ohne Vorahnung sei sie dorthin gefahren. Was sie erwartete, waren Screenshots von Vergewaltigungen, erzählt Wuttke. Sie sollte die Frau darauf identifizieren. Diese Frau war sie. Aufgetaucht sind die Bilder im Rahmen einer anderen Ermittlung auf einem beschlagnahmten Computer. Ein Urteil gibt es bisher nicht. Der Anwalt des Beschuldigten möchte zu den Vorwürfen öffentlich keine Stellung nehmen.

Jeden der 67 Fälle musste Claudia Wuttke sich anschauen, um sich selbst zu identifizieren und um herauszufinden, ob sie sich erinnern kann. Das habe sie alles gemacht, weil sie glaubte, dann könnte es Gerechtigkeit geben, sagt Wuttke. Doch im November 2025 erwartet sie ein neuer Tiefpunkt: Nur zwei Taten werden zur Anklage gebracht, die anderen 65 Verfahren werden eingestellt. Sie sind verjährt.

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Der Grund liegt in einer Gesetzesänderung. 2016 wird das Sexualstrafrecht im Rahmen der "Nein heißt Nein"-Debatte überarbeitet. Nach zahlreichen sexuellen Übergriffen in der Silvesternacht 2015/2016 rund um den Kölner Dom fordern Bundestagsabgeordnete eine schnelle Überarbeitung. Der Grundsatz "Nein heißt Nein" wird gesetzlich verankert, um sexuelle Übergriffe klarer zu definieren.

Was dabei aber offensichtlich unbemerkt geschieht: Bestimmte besonders gravierende Taten verjähren fortan statt nach 20 Jahren bereits nach fünf Jahren. Dies passiere laut der Hamburger Justizbehörde insbesondere bei Vergewaltigungen, bei denen der Täter ausnutzt, dass das Opfer keinen entgegenstehenden Willen bilden oder äußern kann. So wie offenbar im Fall der Autorin Wuttke. Änderungen könnten auf der heute beginnenden Justizministerkonferenz angestoßen werden.

Die Justizministerinnen und Justizminister von Bund und Ländern treffen sich zwei Tage lang in Hamburg. Sie beraten, wie sie die Rechtspolitik weiterentwickeln können. Denn die Justiz steht zunehmend vor Herausforderung

#minister

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