BGH-Entscheidung: BGH weist Klagen auf Erstattung von Schufa-Kosten ab

💰 Ekonomi 📰 Zeit Online 🕐 2 saat önce
BGH-Entscheidung: BGH weist Klagen auf Erstattung von Schufa-Kosten ab

Selbst 1,35 Euro sind eine Sache für den BGH: Wer noch vor einer Klage eine Schufa-Auskunft einholt, kann die Mini-Kosten nicht automatisch auf den Schuldner abwälzen.

Schuldner müssen laut BGH keine Schufa-Kosten tragen, wenn Gläubiger sie vor einer Klage einholen. In Schleswig-Holstein wurden Urteile bestätigt, die Erstattungen von 1,35 Euro und 1,61 Euro ablehnten. Inkassodienstleister prüften die Bonität vor Gerichtsverfahren wegen unbezahlter Abfallentsorgungsgebühren. Der BGH betonte, dass die Bonitätsauskunft für die Klageeinleitung nicht erforderlich sei. Die Gerichtsverjährung von Ansprüchen nach 30 Jahren macht die frühe Bonitätsprüfung laut BGH nur begrenzt aussagekräftig.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Schuldner die Kosten für eine Schufa-Auskunft nicht bezahlen müssen, wenn Gläubiger diese bereits vor einer Klage einholen. In zwei Fällen aus Schleswig-Holstein bestätigten die Richter Urteile der Vorinstanzen, die eine Erstattung von 1,35 Euro und 1,61 Euro abgelehnt hatten.

Auslöser waren unbezahlte Gebühren für die Abfallentsorgung. Die vom Abfallunternehmen beauftragten Inkassodienstleister ließen deshalb die Bonität der Schuldner bei der Schufa prüfen, bevor die Gläubiger vor Gericht zogen. Und darin lag aus Sicht des BGH der entscheidende Punkt: Die Bonitätsauskunft konnte nach Auffassung des Gerichts zwar einen Hinweis darauf geben, ob eine spätere Zwangsvollstreckung Aussicht auf Erfolg haben könnte. Für die Einleitung des Gerichtsverfahrens selbst war sie aber laut dem BGH nicht erforderlich.

Weil gerichtlich festgestellte Ansprüche zudem erst nach 30 Jahren verjähren, hielt das Gericht eine so früh eingeholte Bonitätsauskunft auch nur für begrenzt aussagekräftig.

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