Bundesgerichtshof: Gemeinde haftet für gescheiterte Reise wegen Pass-Fahndung

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Bundesgerichtshof: Gemeinde haftet für gescheiterte Reise wegen Pass-Fahndung

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Ein Mann aus Sachsen kann von seiner Gemeinde die Kostenerstattung für eine Reise verlangen, die er nicht antreten konnte, weil sein Reisepass aufgrund von Versäumnissen der Gemeindemitarbeiter noch zur Fahndung ausgeschrieben war. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Die Gemeinde hafte im Wege der Amtshaftung für die Fehler ihrer Mitarbeiter. (Az. III ZR 179/25)

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