EuGH: Kunde hat ein Recht auf Basis-Konto trotz US-Sanktionen
Privatpersonen haben in der EU ein Recht auf ein Basis-Konto. Das gilt auch dann noch, wenn jemand auf einer Sanktionsliste der USA steht, wie nun der Europäische Gerichtshof geurteilt hat. Von Max Brauer. [ mehr ]
Privatpersonen haben in der EU ein Recht auf ein Basis-Konto. Das gilt auch dann noch, wenn jemand auf einer Sanktionsliste der USA steht, wie nun der Europäische Gerichtshof geurteilt hat.
Ohne Konto geht heute eigentlich nichts mehr: Wohnung mieten, Gehalt bekommen, Handy-Vertrag abschließen. Deshalb gibt es seit 2016 in Deutschland ein Recht auf ein Basis-Konto mit grundlegenden Zahlungsfunktionen. Dieses Recht steht Verbrauchern zu, die sich rechtmäßig in der Europäischen Union aufhalten. Ausdrücklich auch Obdachlosen, Asylsuchenden und Menschen, die in Deutschland geduldet sind.
Eine Bonitätsprüfung für dieses Konto findet nicht statt. Und es kann nur aus ganz bestimmten Gründen gekündigt werden. Beispielsweise, wenn der Kontoinhaber eine Straftat zum Nachteil der Bank begeht oder bei der Bank mit über 100 Euro im Zahlungsverzug ist.
Dieses Recht auf ein Basis-Konto geht auf eine EU-Richtlinie zurück, die es seit 2014 gibt. Deshalb hat sich jetzt der Europäische Gerichtshof mit dem Basis-Konto befasst. Ein Verbraucher wollte ein Basis-Konto bei einer slowenischen Bank eröffnen. Doch die weigerte sich. Begründung: Der Mann stehe auf einer sogenannten OFAC-Liste, einer Sanktionsliste der USA.
Das OFAC (Office of Foreign Assets Control) ist eine Behörde des US-Finanzministeriums. Gegründet wurde sie, als China als Gegner der USA in den Koreakrieg eintrat. Aufgabe der Behörde war es damals, die chinesischen Vermögenswerte in den USA einzufrieren. Bis heute organisiert das OFAC die Finanzsanktionen, die die USA weltweit gegen Terroristen, Drogen- und Waffenhändler, Terror-Unterstützerstaaten oder andere Feinde der USA verhängen.
Das OFAC führt verschiedene Sanktionslisten, beispielsweise von Personen, Unternehmen und Institutionen in Russland, in Iran oder in den Palästinensergebieten. Die US-Konten derer, die auf den Sanktionslisten stehen, werden gesperrt. Außerdem ist es verboten, mit den Sanktionierten Geschäfte zu machen.
Wegen der großen Wirtschaftsmacht der USA können die Sanktionslisten der OFAC über die USA hinaus starke Wirkungen haben. Die OFAC kann nämlich sogenannte Sekundärsanktionen gegen jeden verhängen, der mit Personen oder Firmen auf den US-Listen Geschäfte macht.
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Der Verbraucher, der in Slowenien ein Konto eröffnen wollte, hat gegen die Bank geklagt, die ihn abgewiesen hatte. Er argumentiert, dass er nie wegen der Straftat verurteilt wurde, die seiner Eintragung in der OFAC-Liste zugrunde lag. Das slowenische Gericht, bei de
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