Lohntransparenz: Bis zu 60.000 Euro Strafe für Unternehmen
Beschäftigte sollen leichter Auskunft über Vergleichsgehälter erhalten. Auch das Fragen nach dem bisherigen Gehalt ist in Jobgesprächen tabu
Neue Regelungen zur Lohntransparenz treten in Kraft, die Arbeitnehmern erleichtern sollen, Informationen über vergleichbare Gehälter zu erhalten. Gleichzeitig wird es für Unternehmen untersagt, im Bewerbungsprozess nach dem bisherigen Gehalt eines Kandidaten zu fragen. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, Lohnunterschiede zu verringern und faire Bezahlung zu fördern. Bei Verstößen drohen den Unternehmen empfindliche Geldstrafen von bis zu 60.000 Euro.
Die Neuregelungen sollen zu mehr Gehaltsgerechtigkeit am Arbeitsplatz führen und die Nachvollziehbarkeit von Lohnstrukturen verbessern.
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