Beleidigungen: Spitzenpolitiker sollen Sonderstatus verlieren
Die Justizminister wollen die Sonderregelung zum Schutz von Spitzenpolitikern abschaffen. Eine Gruppe soll aber weiter geschützt werden.
Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister in Hamburg
Die Justizministerkonferenz hat einen Beschluss zur Reform von Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs gefasst, in dem die Beleidigung von Politikern geregelt ist. Die Sonderregelung für Spitzenpolitiker soll abgeschafft werden, Kommunalpolitiker sollen jedoch weiterhin besonders geschützt werden. »Spitzenpolitiker können und müssen eine harte Auseinandersetzung aushalten«, sagt der baden-württembergische Justizminister Moritz Oppelt (CDU). Sie bräuchten die automatische Strafverfolgung nicht, die der Paragraf bislang vorsehe.
Anders sei es bei Kommunalpolitikern, sagt die sächsische Justizministerin Constanze Geiert (CDU): »Sie engagieren sich ehrenamtlich oder neben ihrem Beruf für das Gemeinwesen und sind häufig unmittelbaren Anfeindungen ausgesetzt«. Deshalb verdienten sie einen besonderen Schutz vor Hass und Hetze, so Geiert weiter. In einer gemeinsamen Mitteilung der Justizminister heißt es, der Anwendungsbereich der Politikerbeleidigung solle deshalb auf kommunale Amts- und Mandatsträger beschränkt werden.
Der Beschluss geht auf einen gemeinsamen Vorschlag der Justizminister aus Sachsen und Baden-Württemberg zurück. Die Justizminister tagen seit Donnerstag in Hamburg. Die Konferenz kann selbst keine Reformen beschließen. Es handelt sich um eine Aufforderung an den Bundesgesetzgeber. »Von der Justizministerkonferenz geht ein deutlicher Appell aus, mit der klaren Stoßrichtung, Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs auf seinen eigentlichen Kerngehalt zu beschränken. Jetzt ist der Bundesgesetzgeber am Zug«, so der baden-württembergische Justizminister Oppelt.
Zuvor hatten aktuelle Justizentscheidungen eine Debatte über Beleidigungen von Politikern ausgelöst. So hatte das Amtsgericht Öhringen bei Heilbronn im März wegen der Bezeichnung von Kanzler Friedrich Merz (CDU) als »Lügenfritz« einen Strafbefehl erlassen und eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen gegen einen Facebook-Nutzer verhängt.
Unionspolitiker sprachen sich dafür aus, den Paragrafen 188 des Strafgesetzbuchs zu streichen. Dieser soll Politiker in besonderer Weise vor Beleidigungen, Verleumdung und übler Nachrede schützen . Wer einen Politiker beleidigt, kann eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe erhalten. Vor allem kann die Staatsanwaltschaft dann prinzipiell auch ohne Strafantrag des Beleidigten ermitteln. Die aktuelle Fassung gilt seit April 2021. Seinerzeit wurden gesetzliche Regeln zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität verschärft.
Die meisten Deutschen wollen einer Umfrage zufolge den Straf
📌 Kaynak
Bu özet Spiegel kaynağından otomatik derlenmiştir. Tamamı için orijinal habere gidin.
Orijinal haberi oku →