Europäische Asylreform Geas: Polen nimmt keine weiteren Flüchtlinge auf
Die polnische Regierung hat eine Ausnahme vom EU-Migrationspakt ausgehandelt. Damit ist das Land nach eigenen Angaben von der Umverteilung von Flüchtlingen ausgenommen.
Polen wird trotz des Inkrafttretens des neuen EU-Migrationspakts keine weiteren Flüchtlinge aufnehmen, da es von der Umverteilung ausgenommen ist. Die Anpassung des Migrationspakts an "polnische Gegebenheiten" erfolgte nach Verhandlungen mit der EU. Polen führt die Zugeständnisse auf die Belastung an der Grenze zu Belarus zurück. Die EU beschuldigt Belarus, Migranten an die EU-Grenze zu bringen, um Druck auszuüben, obwohl die illegalen Einreisen zurückgegangen sind. Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems sieht einen Solidaritätsmechanismus vor, der Staaten erlaubt, sich gegen Zahlung von 20.000 Euro pro Migrant von der Aufnahme freizukaufen.
Polen wird nach eigenen Angaben trotz des heutigen Inkrafttretens des neuen EU-Migrationspakts keine weiteren Flüchtlinge aufnehmen. Das polnische Innenministerium teilte mit, dass Polen von der Umverteilung von Flüchtlingen in der EU und den damit verbundenen Kosten ausgenommen sei. In zweijährigen Verhandlungen mit der EU sei es gelungen, den Migrationspakt an »polnische Gegebenheiten« anzupassen.
Begründet werden die Zugeständnisse an Polen demnach mit der Last, die das Land an der Grenze zu Belarus zu tragen hat. Polen und die EU beschuldigen den belarussischen Machthaber Alexander Lukaschenko, in organisierter Form Migranten aus Krisenregionen an die EU-Außengrenze gebracht zu haben, um Druck auf den Westen auszuüben. Zuletzt ging die Zahl illegaler Einreisen aber zurück. Polen hat außerdem mehr ukrainische Flüchtlinge aufgenommen als jedes andere Land.
In der Mitteilung des polnischen Innenministeriums hieß es, dass man nur die Bestimmungen anwenden werde, »die den Grenzschutz stärken, die Migrationspolitik verschärfen und den Zugang zu Daten verbessern, die zur Bekämpfung der illegalen Migration beitragen«.
Das Gemeinsame Europäische Asylsystem (Geas) ist am heutigen Freitag in Kraft getreten. Auch künftig ist demnach das Land der ersten Einreise in der Regel für einen Asylantrag zuständig. Es greift aber ein verpflichtender Solidaritätsmechanismus. So will die EU jährlich mindestens 30.000 Migranten aus Ländern wie Italien oder Griechenland umverteilen. Allerdings können sich Staaten mit 20.000 Euro pro Migrant von einer Aufnahme freikaufen.
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Durch die Reform werden zudem die Grenzverfahren strenger und das Asylverfahren grundlegend überarbeitet. Zu den neuen Maßnahmen gehört unter anderem ein Schnell-Check für Migranten, die systematische Erfassung ihrer Fingerabdrücke in einer Datenbank sowie beschleunigte Asylverfah
📌 Kaynak
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