Beleidigungen: Brauchen Politiker besonderen Schutz?
Müssen Amtsträger vor Beleidigungen besser geschützt werden? Die sächsische Justizministerin Constanze Geiert streitet mit Renate Künast von den Grünen.
Justizminister diskutieren über Strafbarkeit von Politikerbeleidigungen: Kontroverse um Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs. Geiert und Künast vertreten unterschiedliche Positionen zur Meinungsfreiheit und zum Schutz politischer Amtsträger. Debatte um Grenzen der Kritik an öffentlichen Personen und Institutionen. Diskussion über Rolle des Strafrechts und gesellschaftliche Verantwortung im Umgang mit Beleidigungen. Zunehmende Verrohung der Sprache und steigende Fallzahlen von Politikerbeleidigungen werfen Fragen nach angemessenen Reaktionen und gesellschaftlicher Entwicklung auf.
DIE ZEIT: Frau Geiert, ein Bürger ist kürzlich zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er Friedrich Merz »Lügenfritz« genannt hat. Finden Sie, man sollte den Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland »Lügenfritz« nennen dürfen?
Constanze Geiert: Ich würde diesen Begriff selbst nicht verwenden und halte ihn auch für nicht angemessen. Die Frage ist aber: Haben wir es hier mit einem Straftatbestand zu tun? Und da habe ich meine Zweifel. Herrschaftskritik muss möglich sein, auch wenn sie derber formuliert wird.
ZEIT: Frau Künast, im genannten Fall schrieb der Beschuldigte, er nenne einen »Lügenfritz«, wie Merz es sei, »nicht Kanzler, sondern Verbrecher«. Das Strafmaß beläuft sich auf 30 Tagessätze. Finden Sie das in Ordnung?
📌 Kaynak
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