Gewaltschutzgesetz im Bundesrat: Elektronische Fußfessel soll Frauen schützen
Der Bundesrat beschließt strengere Maßnahmen gegen häusliche Gewalt, darunter elektronische Fußfesseln und Anti-Gewalt-Kurse für Täter. Zudem fordern mehrere Länder, Femizide klarer als Straftat zu definieren.[ mehr ]
Der Bundesrat beschließt strengere Maßnahmen gegen häusliche Gewalt, darunter elektronische Fußfesseln und Anti-Gewalt-Kurse für Täter. Zudem fordern mehrere Länder, Femizide klarer als Straftat zu definieren.
Der Bundesrat hat den Weg für zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen häusliche Gewalt freigemacht. Die Länder billigten in Berlin die zuvor vom Bundestag beschlossene Reform des Gewaltschutzgesetzes. Vorgesehen sind insbesondere der verstärkte Einsatz sogenannter elektronischer Fußfesseln sowie verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings für Täter.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) begrüßte den Bundesratsbeschluss. "Damit ist klar: Familiengerichte erhalten schon bald bundesweit neue Befugnisse, um Betroffene besser vor Gewalt zu schützen", erklärte die Ministerin. Die Neuregelung sei hier "ein echter Fortschritt". Noch wichtiger als gute Gesetze sei aber, "dass wir Betroffenen konsequent signalisieren: Wir stehen an Eurer Seite. Häusliche Gewalt ist kein privates Schicksal - sondern geht uns alle an."
Elektronische Fußfesseln sollen Gewalttäter von neuen Übergriffen abhalten und potenzielle Opfer warnen. mehr
Die Maßnahmen sollen nach dem Vorbild Spaniens vor allem Frauen in Deutschland besser vor häuslicher Gewalt schützen. Gerichte können potenzielle Gewalttäter künftig zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichten. Annäherungsverbote sollen so in Hochrisikofällen besser kontrolliert werden können. Von Gewalt Betroffenen soll ein zusätzliches Gerät zur Verfügung gestellt werden, dass ihnen die unerlaubte Annäherung des Täters anzeigt.
Außerdem soll mit dem neuen Gesetz eine Rechtsgrundlage dafür geschaffen werden, dass Familiengerichte Täter zur Teilnahme an Anti-Gewaltkursen verpflichten können. Bei Verstößen gegen Schutzanordnungen soll das Höchststrafmaß von zwei auf bis zu drei Jahre angehoben werden. Für Familiengerichte soll auch die Möglichkeit geschaffen werden, sich zur Gefährdungsanalyse Auskünfte aus dem Waffenregister zu holen.
Eine große Studie zeigt: Femizide machen einen erheblichen Anteil der Frauentötungen in Deutschland aus. mehr
Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Hamburg haben eine Initiative in den Bundesrat eingebracht, um geschlechterbezogene Tatmotive bei vorsätzlichen Tötungsdelikten präziser im Gesetz zu verankern. Ziel des Entschließungsantrags sei es, die Tötung von Frauen aufgrund ihres Geschlechts oder wegen patriarchaler Strukturen - also sogenannte Femizide - im Strafgesetzbuch unmissverständlich abzubilden, teilte das Justizministerium von Mecklenburg-Vorpommern mit.
"Es geht um Fälle, in den
📌 Kaynak
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