Mehr Spielraum: Social-Media-Regeln ausgeweitet
Künftig dürfen auch Kabinettsmitarbeitende von Staatssekretären deren Social-Media-Accounts betreuen, ohne dass dies als Spende gewertet wird
Die Regeln für die Nutzung von Social-Media-Accounts durch Kabinettsmitarbeitende werden gelockert. Künftig dürfen auch Mitarbeiter von Staatssekretären die Social-Media-Kanäle ihrer Vorgesetzten betreuen. Diese Tätigkeit wird nicht mehr als Spende gewertet, was den Spielraum für die Kommunikation erhöht. Diese Änderung betrifft die Art und Weise, wie politische Akteure ihre Online-Präsenz verwalten. Sie ermöglicht eine flexiblere Handhabung der digitalen Kommunikation. Die neuen Regelungen sollen die Effizienz der Öffentlichkeitsarbeit verbessern. Dies ist eine Anpassung an die moderne Kommunikationslandschaft.
Diese Änderung der Social-Media-Regeln erleichtert die politische Kommunikation und die Verwaltung von Online-Präsenzen für Regierungsmitglieder.
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