Lebensmittel: Marmelade darf ab heute den Namen „Marmelade“ tragen
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Seit heute kann der Begriff „Marmelade“ offiziell verwendet werden, ohne dass zuvor die Bezeichnung „Konservendessert“ nötig war. Die Änderung folgt einer Rechtsanpassung, die die Kennzeichnung von Obstkonserven erleichtert. Früher mussten Produkte mit dem Zusatz „Marmelade“ als „Konservendessert“ gekennzeichnet werden. Nun gilt die neue Regelung für alle Lebensmittel, die Früchte mit Zucker oder Sirup verarbeiten. Hersteller können künftig die Bezeichnung direkt nutzen, was die Produktpräsentation vereinfacht. Der Gesetzgeber betont, dass die Änderung keine neuen Qualitätsstandards setzt. Verbraucher profitieren von klarerer Beschriftung. Die Entscheidung wurde von verschiedenen Branchenverbänden unterstützt.
Die neue Kennzeichnung erleichtert die Produktbeschreibung für Hersteller und verbessert die Transparenz für Konsumenten.
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