EU-Recht: Marmelade darf wieder Marmelade heißen
Was bislang Konfitüre heißen musste, darf nun wieder Marmelade genannt werden. Eine entsprechende EU-Richtlinie ist in deutsches Recht umgesetzt worden. Auch bei der Kennzeichnung von Honig gibt es Änderungen. [ mehr ]
Die Umsetzung einer EU-Richtlinie ermöglicht es nun, Konfitüre als Marmelade zu bezeichnen. Das neue Recht gilt für die Kennzeichnung von Lebensmitteln. Änderungen betreffen auch die Bezeichnung von Honig. Die Regelungen sind in das nationale Recht eingeflossen. Verbraucherinformationen wurden aktualisiert. Die Änderungen sind Teil eines einheitlichen EU-Rahmens. Sie sollen Klarheit schaffen und den Markt vereinfachen.
Die Anpassungen sollen die Verbraucherinformationen verbessern und den Handel erleichtern.
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