Widerrufs-Button startet: So leicht machst du versehentliche Online-Käufe rückgängig
Kurz geklickt und schon bestellt – nun soll es genauso leicht sein, den Deal zu widerrufen. Ein neuer Button macht es möglich. Das sollten Verbraucher und Verbraucherinnen dazu wissen. weiterlesen auf t3n.de
Kurz geklickt und schon bestellt – nun soll es genauso leicht sein, den Deal zu widerrufen. Ein neuer Button macht es möglich. Das sollten Verbraucher und Verbraucherinnen dazu wissen.
Schon wieder etwas aus Versehen gekauft? Das soll sich jetzt einfach rückgänig machen lassen. (Foto: fizkes / Shutterstock)
Keine Suche mehr nach Kontaktmöglichkeiten, kein umständliches Ausfüllen von Formularen: Stattdessen einfach per Mausklick einen Vertrag widerrufen. Solch ein Widerrufsbutton muss sich vom 19. Juni an auf den Webseiten von Händlern, Dienstleistern und vielen anderen Unternehmen befinden, und zwar gut sichtbar und klar beschriftet, heißt es von der Verbraucherzentrale Bremen.
So könnte zum Beispiel „Vertrag widerrufen“ auf diesem Button stehen. Die Button-Pflicht gilt für Waren, Online-Dienstleistungen und online geschlossene Verträge über Finanzdienstleistungen und Versicherungen. Der Widerruf darf nicht komplizierter sein als der Vertragsschluss.
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