Sozialstaat: Alexander Dobrindt hält Bürgergeld-Regelsatz für zu hoch

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Sozialstaat: Alexander Dobrindt hält Bürgergeld-Regelsatz für zu hoch

Der Innenminister vermutet, dass das Bürgergeld mehr als Existenzminimum abdeckt. Um Haushaltslöcher zu stopfen, will er den Regelsatz überprüfen lassen.

Bundesinnenminister Dobrindt kritisiert die Höhe des Bürgergelds als zu hoch und fordert eine Überprüfung. Er sieht Einsparungspotenzial bei den Leistungen und betont die Bedeutung für die Haushaltsstabilisierung. Mit der Ablösung des Bürgergelds durch die Grundsicherung ab Juli werden strengere Regeln für die Leistungsempfänger eingeführt. Aktuell beziehen rund 5,3 Millionen Menschen in Deutschland Bürgergeld, wobei der Regelsatz für Alleinstehende bei 563 Euro im Monat liegt. Kinder erhalten den niedrigsten Betrag von 357 Euro bis zum fünften Lebensjahr.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hält die Bürgergeldleistungen für zu hoch. »Die massiven Steigerungen beim Regelsatz in der vergangenen Wahlperiode haben zu erheblichen Kostensteigerungen geführt. Ich glaube, dass der Regelsatz derzeit zu hoch ist«, sagte Dobrindt dem Focus. Der Regelsatz solle das Existenzminimum abdecken und nichts darüber hinaus. »Das sollte noch mal auf den Prüfstand«, sagte der CSU-Politiker.

Dobrindt sagte, er sei nach wie vor der Überzeugung, dass im Zuge des von der schwarz-roten Koalition betriebenen Umbaus des Bürgergeldes »deutlich mehr Einsparungen möglich sind als bisher geplant«. Das Bürgergeld mit knapp 50 Milliarden Euro pro Jahr könne einen entscheidenden Beitrag zur Stabilisierung des Haushaltes leisten, sagte er weiter.

Zum Juli wird das Bürgergeld von der Grundsicherung abgelöst. Damit gelten strengere Regeln für die Bezieherinnen und Bezieher. Wenn sie nicht wie vorgesehen mit dem Jobcenter zusammenarbeiten, können früher und in größerem Umfang als bisher Leistungen gekürzt werden.

Zudem bekommt die Vermittlung in Arbeit in der Regel Vorrang vor einer Ausbildung oder Qualifizierung. Derzeit bekommen in Deutschland rund 5,3 Millionen Menschen Bürgergeld.

Seit Anfang 2024 beträgt der Bürgergeld-Regelsatz für Alleinstehende 563 Euro im Monat. Geringere Sätze gelten für Menschen, die mit einem Partner zusammenleben, sowie für Kinder; der niedrigste Betrag von 357 Euro gilt für Kinder bis fünf Jahren.

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