Berlin soll nach diskriminierender Polizeikontrolle 500 Euro Entschädigung zahlen
Sie suchten jemanden mit »Rastafrisur«, kontrollierten aber einen Mann mit kurzen Haaren: Polizisten in Berlin haben sich laut einem Urteil diskriminierend verhalten. Der Kläger bekam aber nicht komplett recht.
Das Land Berlins soll wegen Diskriminierung 500 Euro Entschädigung an einen Mann zahlen. Das Amtsgericht Berlin-Mitte geht von einem rassistischen Hintergrund bei einer Polizeikontrolle aus. Das Urteil des Gerichts erfolgte auf Grundlage des Berliner Antidiskriminierungsgesetzes, das es seit dem Jahr 2020 gibt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Zuerst hatte das Rechtsmagazin »LTO« über den Fall berichtet.
Der Fall ereignete sich im Januar 2023. Damals beobachteten Polizisten auf dem RAW-Gelände, das als kriminalitätsbelasteter Ort bekannt ist, einen mutmaßlichen Drogenverkauf. Die Beamten kontrollierten zwei der drei Beteiligten. Am Boden fanden sie dem Urteil zufolge ein Mikroreagenzglas mit einer drogenähnlichen Substanz.
Das Reagenzglas konnten die Polizisten aber niemandem zuordnen. Sie verdächtigten darum den dritten Beteiligten, der entkommen konnte. Die Beamten beschrieben diesen vor Gericht laut Urteil als »eine dunkelhäutige, männliche Person mit dunkler (Kapuzen)jacke mit einer ›Rastafrisur‹«.
Bei der Suche nach dem mutmaßlichen Drogendealer kontrollierten die Polizisten schließlich in einem Imbiss einen schwarzen Mann mit dunkler Kapuzenjacke, aber mit Kurzhaarfrisur. Sie verlangten von ihm einen Ausweis. Der Betroffene fragte nach, warum ausgerechnet er sich ausweisen solle. Als die Beamten den Hintergrund erklärten, wies der Mann sie darauf hin, dass die Täterbeschreibung auf ihn nicht zutreffe. Letztlich gab er den Polizisten seinen Ausweis. Die Beamten führten eine Datenabfrage in ihrer Polizeidatenbank durch, erzielten aber keinen Treffer.
Der Mann zog später gegen die Polizisten vor Gericht – größtenteils mit Erfolg. Es sei »überwiegend wahrscheinlich«, dass die Beamten »dem Merkmal der Hautfarbe« im Rahmen des Abgleichs mit der Täterbeschreibung ein dominierendes Gewicht beigemessen hätten, heißt es im Urteil. Letztlich sah das Gericht aber lediglich in der Datenabfrage eine unzulässige Diskriminierung. Die vorgelagerte Identitätsfeststellung war demnach gerade noch verhältnismäßig.
📌 Kaynak
Bu haber XML kaynağından derlenmiştir. Tamamı için orijinal habere gidin.
Orijinal haberi oku →