Zu geringe WLTP-Reichweite: Gericht legt Grenzwert für Akkudegradation fest
Ein Käufer war mit der Reichweite seines E-Autos unzufrieden. Vor Gericht hat er erfolgreich gegen den Händler geklagt. ( Elektroauto , Akku )
Käufer von Elektroautos müssen nur geringfügige Abweichungen von der beworbenen Reichweite hinnehmen. Das entschied das Landgericht Wuppertal in einem Urteil vom 10. Dezember 2025(öffnet im neuen Fenster) und gab damit der Klage eines E-Auto-Besitzers statt (Aktenzeichen 10 O 282/23). Die von einem Sachverständigen festgestellte Abweichung von 18 Prozent der WLTP-Reichweite stelle einen "erheblichen Sachmangel" dar und berechtige zur Rückabwicklung des Kaufs.
Dem Urteil zufolge gab der Hersteller beim Kauf eine Reichweite nach dem Prüfzyklus WLTP von 332 bis 341 km an. Der Kläger behauptete demnach, dass die Reichweite "unabhängig von Fahrweise und Fahrsituation maximal 160 km" betrage. Zudem erklärte er, das Fahrzeug ausschließlich im Eco-Modus bei einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 30 bis 36 km/h zu fahren.
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