Asylregeln in der EU: EU-Parlament stimmt Abschiebezentren in Drittstaaten zu

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Asylregeln in der EU: EU-Parlament stimmt Abschiebezentren in Drittstaaten zu

Die Abgeordneten des EU-Parlaments haben mehrheitlich für strengere Asylregeln gestimmt. Bei der Abstimmung kam es zu Zwischenrufen und Sprechchören.

Das EU-Parlament hat strengeren Asyl- und Abschieberegeln zugestimmt, darunter die Errichtung von Rückkehrzentren in Drittstaaten. Konservative und rechte Abgeordnete befürworteten die Gesetzesänderungen, die mehr Abschiebungen ermöglichen sollen. Die finale Zustimmung der Mitgliedsstaaten im Rat der EU gilt als Formalie. Kritiker warnen vor Grundrechtsverletzungen und haftähnlichen Lagern außerhalb Europas. Die geplanten Maßnahmen stoßen auf heftige Kritik von Menschenrechtsorganisationen und einigen Fraktionen im Europaparlament.

Das EU-Parlament hat deutlich strengeren Asyl- und Abschieberegeln zugestimmt. Dazu gehört auch das umstrittene Vorhaben, sogenannte Rückkehrzentren – Return Hubs – für abgelehnte Asylsuchende in Drittstaaten zu errichten und zu nutzen. Eine Mehrheit aus konservativen und rechten Abgeordneten stimmte für die Gesetzesänderungen, die mehr Abschiebungen ermöglichen sollen.

Damit die neuen Abschieberegeln in Kraft treten können, ist zuvor im Rat der EU eine finale Zustimmung der Mitgliedsstaaten nötig. Dies gilt als Formalie.

418 Abgeordnete stimmten in Strasbourg für die sogenannte Rückführungsverordnung, 218 dagegen, 30 enthielten sich. Die Abstimmung wurde von Jubel und Pfiffen begleitet. Nach der Abstimmung klatschten Abgeordnete des rechten Lagers und riefen »Send them back« (»Schickt sie zurück«). In Reaktion darauf gab es »Shame on you«-Sprechchöre (»Schämt euch«).

In die geplanten Abschiebezentren außerhalb der EU sollen Ausreisepflichtige kommen, die nicht in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden können – etwa weil diese sich weigern, sie aufzunehmen. Unbegleitete Minderjährige sollen den neuen Regelungen nach nicht abgeschoben werden können, Familien mit Kindern und Jugendlichen dagegen schon.

Die neuen Gesetze sollen nach Inkrafttreten auch festlegen, wie abgelehnte Asylsuchende bei ihrer eigenen Abschiebung mitwirken müssen, wenn sie nicht verhaftet werden wollen. Zudem können ihnen europaweit Unterhaltsleistungen gestrichen oder Reisedokumente beschlagnahmt werden. Außerdem ist Abschiebehaft für bis zu zwei Jahre möglich, in besonderen Fällen sogar länger.

Der Einigung über die neuen Asylregeln war ein gemeinsamer Beschluss der Europäischen Volkspartei (EVP) und rechter Parteien im EU-Parlament vorausgegangen. In welchen Ländern die Zentren errichtet werden sollen, ist offen. Im Gespräch sind unter anderem Staaten in Afrika. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt – CSU-Parteikollege des EVP-Vorsitzenden Manfred Weber – gehört zu den Befürwortern dieser Abschiebezentren und will bis Jahresende entsprechende

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