Jan Böhmermann: Ex-BSI-Chef gewinnt auch in zweiter Instanz gegen ZDF

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Jan Böhmermann: Ex-BSI-Chef gewinnt auch in zweiter Instanz gegen ZDF

Im Streit um eine Böhmermann-Sendung erhält Arne Schönbohm ein weiteres Mal Recht. Allerdings rüffelt ihn das Gericht in zwei Punkten. ( Arne Schönbohm , Internet )

Im juristischen Streit mit dem Fernsehsender ZDF hat sich der frühere Chef des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, auch in zweiter Instanz durchgesetzt. Das Oberlandesgericht (OLG) München bestätigte am 16. Juni 2026(öffnet im neuen Fenster) eine Entscheidung der Vorinstanz, wonach der ZDF-Moderator Jan Böhmermann dem Ex-BSI-Chef keine bewussten Kontakte zu russischen Nachrichtendiensten unterstellen darf (Az.: 18 U 217/26).

Ebenso wie das Landgericht München I in seiner Entscheidung vom Dezember 2024 wies auch das OLG einen Anspruch Schönbohms auf Schadenersatz zurück. Denn nach Ansicht des Gerichts hätte Schönbohm seine Unterlassungsansprüche "frühzeitiger nach Ausstrahlung der Sendung geltend machen und damit möglicherweise seine Absetzung als Präsident des BSI verhindern können".

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