Was bedeuten die neuen EU-Regeln zu Gentechnik?
Im Supermarkt dürfen künftig bestimmte genveränderte Lebensmittel ohne Kennzeichnung im Regal stehen. In rund zwei Jahren sollen die Regeln gelten. Was genau ist geplant? Und welche Reaktionen gibt es?[ mehr ]
Im Supermarkt dürfen künftig bestimmte genveränderte Lebensmittel ohne Kennzeichnung im Regal stehen. In rund zwei Jahren sollen die Regeln gelten. Was genau ist geplant? Und welche Reaktionen gibt es?
Die EU will die Regeln für den Einsatz von Gentechnik lockern. Das Parlament stimmte dafür, dass Produkte aus bestimmten gentechnisch veränderten Pflanzen im Supermarkt künftig keine Kennzeichnung mehr tragen müssen. Auch aufwendige Umweltprüfungen vor der Zulassung sollen wegfallen.
Die Änderungen wurden bereits von den EU-Staaten bestätigt und sollen voraussichtlich ab Mitte 2028 angewendet werden.
Es geht um "Neue Genomische Techniken" (NGT) - etwa durch die "Gen-Schere" Crispr-Cas. Im Gegensatz zur klassischen Gentechnik wird hier keine fremde DNA in die Pflanze eingebaut. Stattdessen verändert man sehr gezielt die eigenen Gene der Pflanze. So kann ein Gen verändert, ausgeschaltet oder leicht umgeschrieben werden. Das Ergebnis kann eine Veränderung sein, die so oder so ähnlich auch in der Natur entstehen könnte. Grundsätzlich sind mit "Gen-Scheren" sowohl kleine als auch deutlich größere Eingriffe möglich.
Die geplanten lockereren Regeln in der EU für gentechnisch veränderte Lebensmittel werfen Fragen auf. mehr
Im Supermarkt müssen künftig Lebensmittel mit weniger gravierenden gentechnischen Eingriffen nicht mehr gekennzeichnet werden. Sie fallen in die Kategorie NGT1. Diese Lebensmitteln unterliegen aber weiterhin denselben Sicherheitsvorgaben wie bei Züchtungen, die etwa durch Kreuzung und Auslese entstanden sind.
Anders sieht es aus bei Produkten aus der zweiten Kategorie (NGT2). Sie müssen weiterhin gekennzeichnet sein, da sie umfassender gentechnisch verändert wurden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Gene aus einem Bakterium in eine Maispflanze eingeführt werden. Auch insektengiftige Pflanzen, also Pflanzen, die Stoffe produzieren, die bestimmte Insekten schädigen oder töten, fallen in diese Kategorie und werden strenger behandelt.
Im Bio-Anbau sind keine gentechnisch veränderten Pflanzen erlaubt - weder aus der Kategorie NGT1 noch NGT2.
Bislang müssen genetisch veränderte Sorten vor einer Zulassung aufwendig auf mögliche Risiken für die Umwelt geprüft werden. Solche Prüfungen sollen nach der Reform für die NGT1 entfallen.
Auch die bisherigen Nachweispflichten werden deutlich reduziert. Bislang musste die gesamte Lieferkette lückenlos dokumentiert werden: Landwirtinnen und Landwirte waren verpflichtet festzuhalten, welche Sorten sie auf welchen Flächen ausgebracht haben. Diese Dokumentationspflicht soll künftig wegfallen.
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