Arbeitszeitgesetz: Bundesarbeitsministerin plant Pflicht zur Arbeitszeiterfassung
Bärbel Bas will die Wochenarbeitszeiten flexibilisieren – dann wären Arbeitstage mit mehr als acht Stunden möglich. Auch strengere Dokumentationspflichten könnten kommen.
Das SPD-geführte Bundesarbeitsministerium hat einen ersten Referentenentwurf für die umstrittene Reform des Arbeitszeitgesetzes ausgearbeitet, der der ZEIT vorliegt. Der Entwurf sieht eine Erweiterung flexibler Arbeitszeitmodelle vor, jedoch mit strengeren Regelungen zum Gesundheitsschutz. Zudem soll die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung detailliert im Gesetz verankert werden, wobei Ausnahmen für kleine Betriebe vorgesehen sind. Die Verbindung von Lockerung der Arbeitszeit und Erfassungspflicht könnte innerhalb der Koalition für Konflikte sorgen, da Arbeitgeber bereits Kritik an dem Entwurf äußerten. Der Entwurf wird als Rückfall in alte Regulierungsmuster kritisiert und muss laut Arbeitgeberverband grundlegend überarbeitet werden.
Das SPD-geführte Bundesarbeitsministerium hat einen ersten Referentenentwurf für die umstrittene Reform des Arbeitszeitgesetzes ausgearbeitet. Er liegt der ZEIT vor und kommt nur eine Woche nach dem Sozialpartnerdialog im Kanzleramt. Beim Thema Arbeitszeit hatte die Union Druck auf die Sozialdemokraten gemacht, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Änderung umzusetzen. Aus Ministeriumskreisen heißt es, dass der Entwurf sich noch in der internen Hausabstimmung befinde und noch nicht final abgestimmt sei. Das Papier sei noch nicht in die Frühkoordinierung oder die Ressortabstimmung gegangen.
Der Entwurf umfasst nun erstmals die geplanten neuen Regeln für Arbeitszeit, Ruhezeiten und Zeiterfassung. Im Kern will Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) zwei große Änderungen: Erstens soll der Spielraum für flexiblere Arbeitszeitmodelle erweitert werden – das wäre die lange geforderte Lockerung, die Arbeitgeber und die Union sich wünschen. Tarifvertragsparteien sollen demnach künftig statt einer täglichen eine maximale Wochenarbeitszeit vereinbaren können – dann fiele die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit von elf Stunden Unterbrechung zwischen zwei Arbeitseinsätzen weg, an der sich die Arbeitgeber seit vielen Jahren stören. Voraussetzung ist laut dem Entwurf aber, dass zugleich tarifliche Regelungen zum Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erfolgen sollen. Konkret heißt das: Diese Regeln müssten über die bisherigen Rechte für Gesundheitsschutz hinausgehen.
Zweitens will die SPD-Co-Chefin die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ausdrücklich und detailliert im Gesetz verankern. Arbeitgeber sollen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit grundsätzlich am Tag der Arbeitsleistung elektronisch aufzeichnen. Die Aufzeichnung kann zwar auch durch die Beschäftigten selbst oder durch Dritte erfolgen, verantwortlich bleibt aber der Ar
📌 Kaynak
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