Rückgabe leicht gemacht: Das müssen Online-Händler jetzt zum neuen Widerrufsbutton wissen
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Ein Vertrag ist online schnell geschlossen – doch wie leicht lässt er sich wieder lösen? Diese Frage stellt der Gesetzgeber jetzt neu und verordnet dem E-Commerce einen Widerruf per Knopfdruck. Was einfach klingt, ist im Detail juristisch komplex.
Viele Onlinehändler:innen und Website-Betreiber:innen suchen aktuell Rat wegen eines Themas, das am, bzw. seit 19. Juni auf alle zukommt: Der neue Widerrufsbutton, der eigentlich eher eine Weiterentwicklung der bereits seit Jahren bestehenden Button-Lösung im deutschen und europäischen Verbraucherrecht darstellt. Hintergrund ist der Versuch des Gesetzgebers, Online-Käufe rechtssicherer und transparenter zu machen – insbesondere bei digitalen Geschäftsmodellen, die stark auf Ein-Klick-Abschlüsse oder Abos setzen. Ausgangspunkt war die Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie in deutsches Recht – und Deutschland hat die Vorgaben eher streng ausgelegt und weiter konkretisiert.
Tobias Weidemann ist Redakteur für E-Commerce- und Online-Marketing-Themen, schreibt außerdem über weitere Themenbereiche der Digitalwirtschaft wie New Finance, Fintech, Startups und Business-IT. Er arbeitet regelmäßig für t3n Online und Print sowie für den t3n Podcast.
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