Landwirtschaftskammer wollte Fördervertrag schwärzen lassen. Er offenbart eine prekäre Finanzlage
Die Landwirtschaftskammer Burgenland zog vor Gericht, um einen unangenehmen "Kooperationsvertrag" geheim zu halten. Der Oberste Gerichtshof lehnte das ab
Die Landwirtschaftskammer Burgenland zog vor Gericht, um einen unangenehmen "Kooperationsvertrag" geheim zu halten. Der Oberste Gerichtshof lehnte das ab
Schon seit Jahren kämpft die Landwirtschaftskammer Burgenland mit einer schwierigen Budgetsituation. Die Lage ist derart angespannt, dass die Landesregierung Ende 2023 einspringen musste und der Kammer öffentliche Finanzmittel zusagte. Ein entsprechender "Kooperationsvertrag", der bis 2028 gelten soll, sei das Ergebnis "harter, aber konstruktiver Gespräche" gewesen, betonte Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) damals in einer Aussendung.
Der Vertrag garantiert der Kammer rund drei Millionen Euro an Landesgeldern und einen jährlichen Sonderzuschuss von einer Million Euro, hieß es. Das Land bekomme im Gegenzug Liegenschaften im Gesamtausmaß von knapp 30 Hektar. Zudem verpflichtete sich die Kammer, Kosten einzusparen. Das sei notwendig, da die Budgetlage "sehr angespannt" sei, erklärte Kammerpräsident Nikolaus Berlakovich (ÖVP), ehemals Landwirtschaftsminister (2008–2013).
Weniger offen ging man damals mit den Details des "Kooperationsvertrags" um. Die Kammer versuchte mit rechtlichen Mitteln, den Vertrag schwärzen zu lassen, damit die Öffentlichkeit keinen Einblick hat. Doch der Oberste Gerichtshof (OGH) erteilte dem Ansinnen jüngst eine Absage (OGH 19.5.2026, 5 Ob 121/25t).
Ein Blick auf den Kooperationsvertrag zeigt nun, wie engmaschig die Kammer seit 2024 vom Land kontrolliert wird. Die Finanzzahlen der Kammer werden vom Land regelmäßig geprüft; das Budget muss jährlich genehmigt werden, bevor die Fördergelder ausbezahlt werden. Zudem gibt es eine weitgehende Kontrolle der Ausgaben: Investitionen ab 100.000 Euro können vom Land untersagt werden. Nicht zuletzt beabsichtigte das Land, für die Kontrolle einen "qualifizierten Berater" beizuziehen.
Politisch interessant ist das deshalb, weil die Landwirtschaftskammern eigenständige Körperschaften sind, die sich selbst verwalten sollen – unabhängig von Bund und Ländern. Zwar ist es üblich, dass die Kammern Zuschüsse bekommen, im Fall der Burgenländer dürfte die Abhängigkeit aber besonders groß sein. Die prekäre Finanzlage ließ der Kammer offenbar keine andere Wahl.
Die Kammer erklärt auf Anfrage des STANDARD, dass im Kooperationsvertrag "ein umfassender Konsolidierungsprozess" vereinbart wurde, der "auch mit entsprechenden Maßnahmen umgesetzt wird". Die Finanzierung der Kammer sei bis 2028 gesichert, für die Zeit danach müsse rechtzeitig ein Nachfolgevertrag ausverhandelt werden. Das Land sei "Aufsichtsbehörde und mit dementsprechenden Rechten ver
📌 Kaynak
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