Oberlandesgericht Wien: "Gefällt mir" unter beleidigendem Kommentar nicht strafbar

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Oberlandesgericht Wien: "Gefällt mir" unter beleidigendem Kommentar nicht strafbar

Ein "Gefällt mir" unter einem beleidigenden Kommentar ist nicht strafbar, urteilte das Oberlandesgericht Wien laut Medienbericht

Das Oberlandesgericht Wien hat entschieden, dass ein "Gefällt mir"-Klick unter einem beleidigenden Kommentar nicht strafbar ist. Laut Medienberichten hat das Gericht damit eine weitere "Like"-Klage abgewiesen. Diese Entscheidung könnte weitreichende Folgen für die Beurteilung von Online-Interaktionen und die Meinungsfreiheit im Internet haben. Sie stellt klar, dass nicht jede Zustimmung zu einer Aussage rechtliche Konsequenzen nach sich zieht.

Das Urteil des Oberlandesgerichts Wien zur Nichtstrafbarkeit von "Likes" unter beleidigenden Kommentaren präzisiert die Grenzen der Online-Haftung und der Meinungsfreiheit.

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