Techniker Krankenkasse: Versicherte melden so viele mögliche Behandlungsfehler wie nie zuvor
Gut 7.500 Versicherte haben 2025 bei der Techniker Krankenkasse mögliche Behandlungsfehler angezeigt. Laut TK werden noch zu viele Fehler verschwiegen oder kleingeredet.
Im vergangenen Jahr meldeten so viele Versicherte wie nie zuvor mögliche Behandlungsfehler bei der Techniker Krankenkasse. Die Zahl der Meldungen stieg um 14 Prozent auf 7.540 Fälle, von denen sich etwa jeder dritte bestätigte. Besonders chirurgische Eingriffe standen mit 29 Prozent an erster Stelle der Verdachtsfälle. Frauen, Ältere und Menschen mit Behinderung sind laut Studien besonders gefährdet, in der Medizin vernachlässigt zu werden. Um die Dunkelziffer zu verringern, fordert die TK ein einheitliches Melderegister für Behandlungsfehler und kritisiert die bisherige Praxis der Verschwiegenheit und Bagatellisierung.
So viele Versicherte wie nie zuvor haben im vergangenen Jahr mögliche Behandlungsfehler angezeigt. Die Techniker Krankenkasse (TK) registrierte nach eigenen Angaben 7.540 Meldungen, das waren 14 Prozent mehr als im Vorjahr. Bei der Überprüfung erhärtete sich laut der TK etwa jeder dritte Fall, sodass Medizinrechtsspezialisten ein Verfahren in die Wege leiten konnten. Deutschlands größte Krankenversicherung teilte weiter mit, dass viele Fälle nie entdeckt werden. Zunächst hatten die Zeitungen der Funke Mediengruppe berichtet.
Mit 29 Prozent entfiel 2025 der größte Anteil der gemeldeten Verdachtsfälle auf chirurgische Eingriffe, gefolgt von Zahnmedizin und Kieferorthopädie mit 17 Prozent sowie Geburtshilfe und Gynäkologie mit elf Prozent. Einige Patientinnen und Patienten sind den Angaben zufolge stärker gefährdet als andere: Studien zeigen, dass Frauen, Alte und Menschen mit Behinderung in der Medizin zu wenig berücksichtigt werden.
Fehler würden bislang noch zu oft verschwiegen oder bagatellisiert, statt sie als Chance für Verbesserungen zu nutzen, kritisierte der TK-Vorstandsvorsitzende Jens Baas. Um die Dunkelziffer zu verkleinern, fordert die TK ein einheitliches Melderegister für Behandlungsfehler. »Derzeit führen Ärztekammern, Medizinischer Dienst und die Krankenkasse jeweils eigene Register, in denen die Fälle erfasst werden«, sagte Baas. Daher fehle ein Überblick über die Gesamtlage. Notwendig seien auch eine Meldepflicht für Behandlungsfehler in allen Gesundheitseinrichtungen und Änderungen bei den Datenschutzvorschriften.
Selbst wenn die Krankenkasse in den Abrechnungsdaten klare Hinweise auf Behandlungsfehler sieht, darf sie die Versicherten nach eigenen Angaben nicht darauf hinweisen. Solche Hinweise seien aber notwendig, um die Position der Versicherten zu stärken, argumentiert die TK. Viele Patienten wüssten auch gar nicht, an wen sie sich wenden können und dass die Krankenkasse sie in einigen Fällen mit kostenlosen Gutac
📌 Kaynak
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