Pflege: CDU-Fraktionsvize will Kinder eher an Pflegekosten für Eltern beteiligen
Im Streit um die ausufernden Kosten der Pflegeversicherung will ein führender CDU-Politiker nun auch Kinder von Betroffenen stärker heranziehen. Bislang müssen sie nur bei sehr hohem Einkommen einspringen.
Symbolbild Pflege: Wann muss die Solidargemeinschaft ran, wann die Familie?
Die bisherigen Regeln zur Pflegeversicherung glichen einem »Erbenschutzprogramm« schimpfte, unlängst Albert Stegemann und kündigte an, dass das Eigenheim stärker zur Finanzierung der Pflegekosten einbezogen werden solle . Nun legte der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag nach – und verlangte, dass sich erwachsene Kinder früher an den Kosten ihrer pflegebedürftigen Eltern beteiligen als bisher.
»Ich sehe die Möglichkeit, die Einkommensgrenze, bei der man zu den elterlichen Pflegekosten herangezogen wird, herunterzusetzen«, sagte CDU-Politiker Stegemann der »Neuen Osnabrücker Zeitung«. Bislang müssen sich erwachsene Kinder nur dann an der Finanzierung eines Heimplatzes für ihre Eltern beteiligen, wenn sie ein Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro haben.
Die 2020 eingeführte Grenze von 100.000 Euro nannte Stegemann rückblickend »mehr oder weniger willkürlich«. Er warnte mit Blick auf die Lage der Pflegekassen: »Wenn wir nichts tun, steigen die Beiträge bis 2030 von 3,6 auf 4,6 Prozent, für Kinderlose in Richtung 5,5 Prozent.«
Stegemanns »Erbenschutzprogramm«-Äußerung hatte eine Debatte ausgelöst. Er hatte ausgeführt, dass zunächst eigenes Vermögen (auch das Eigenheim) eingesetzt werden müsse, bevor die Gemeinschaft zahlt. Allerdings ist das bereits jetzt schon so: Die 1995 eingeführte, gesetzliche Pflegeversicherung trägt meist nur einen Teil der anfallenden Kosten. Der selbst zu finanzierende Anteil im Pflegeheim beläuft sich im ersten Jahr derzeit etwa auf durchschnittlich rund 3500 Euro pro Monat. Allerdings springt für den, der sie nicht selbst tragen kann, das Sozialamt ein – solange die Kinder nicht zu gut verdienen.
In der »Neuen Osnabrücker Zeitung« verteidigte er seine Aussagen: »Die Formulierung ist tatsächlich sehr überspitzt, aber ich muss sie gar nicht zurücknehmen«, sagte er. Eltern würden ihr Hab und Gut oft rechtzeitig verteilen. »Unter Einhaltung der Zehnjahresfristen bringt man sozusagen das Erbe in trockene Tücher«, sagte Stegemann. »Wir müssen an diese Umgehungstatbestände ran, ob beim Eigenheim oder anderem Vermögen«, forderte Stegemann. Er spielt damit darauf an, dass eine Schenkung etwa eines Hauses bisher nur zehn Jahre lang zurückgefordert werden kann, das Sozialamt kann die Beschenkten nur so lange zur Übernahme von Pflegekosten in entsprechender Höhe verpflichten. Wenn der Schenker danach verarmt, geht das nicht mehr .
Auch grundsätzlich will Stegemann die Familien wieder stärker in die Verantwortung nehmen. »Ich ha
📌 Kaynak
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