Gutachten zu Wehrdienstgesetz: Ministerium handelte rechtswidrig
Männer im wehrfähigen Alter brauchen für längere Auslandsreisen eine Genehmigung - im Frühjahr sorgte das für Schlagzeilen. Minister Pistorius setze diese Regelung außer Kraft. Laut einem Gutachten durfte er das aber nicht. Von A. Budweg. [ mehr ]
Männer im wehrfähigen Alter brauchen für längere Auslandsreisen eine Genehmigung - im Frühjahr sorgte das für Schlagzeilen. Minister Pistorius setzte diese Regelung außer Kraft. Laut einem Gutachten durfte er das aber nicht.
Noch setzt die Bundeswehr bei der Nachwuchssuche auf Freiwilligkeit - und geht es nach Verteidigungsminister Boris Pistorius von der SPD, dann soll das auch so bleiben. Dennoch wurde im Wehrpflichtgesetz auch schon für den Fall vorgesorgt, dass Männer irgendwann wieder verpflichtend zur Truppe müssen.
Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages kommt nun zu dem Schluss, dass das Verteidigungsministerium rechtswidrig gehandelt hat, indem es Teile dieser Regeln per Verwaltungsvorschrift außer Kraft setzte.
Konkret geht es um eine Abmeldepflicht, die für Männer zwischen 18 und 45 Jahren gilt. Laut Gesetz brauchen sie eine Genehmigung von dem für sie zuständigen Karrierecenter der Bundeswehr, wenn sie das Land für mehr als drei Monate verlassen wollen.
Diese Regelung hat es auch schon vor Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011 gegeben. Mit Einführung des sogenannten "Neuen Wehrdienstes" zum Jahresanfang ist sie nun wieder reaktiviert worden, was aber einem Großteil von Politik und Öffentlichkeit erst Anfang April aufgefallen ist.
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Eilig versichert Verteidigungsminister Pistorius daraufhin, dass diese Pflicht nicht greifen wird, solange kein Ernstfall eintritt. Kurz darauf setzt sein Ministerium sie per Allgemeinverfügung außer Kraft.
Doch dass das rechtens ist, daran hat der Wissenschaftliche Dienst seine Zweifel. Er kommt in einem von der Linksfraktion in Auftrag gegebenen Gutachten, das dem ARD-Hauptstadtstudio exklusiv vorliegt, sogar zu dem Schluss, dass das Verteidigungsministerium damit seine Kompetenzen als Teil der Exekutive weit überschreite.
Zwar dürfe das Ministerium laut Wehrpflichtgesetz Ausnahmen von der Abmeldepflicht erlassen, doch mit der Allgemeinverfügung habe es eine gesetzliche Regelung komplett außer Kraft gesetzt. "Diese Möglichkeit verbleibt lediglich der Judikative im Rahmen der Verfassungsgerichtsbarkeit", heißt es in dem Gutachten. Bedeutet: Allein das Bundesverfassungsgericht darf ein Gesetz oder Teile davon aufheben.
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Für die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken, Desiree Becker, ist das Ganze "ein weiterer Beleg für Inkompetenz und ministerielles Maximalversagen". Sie habe ihre
📌 Kaynak
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