AfD und Verfassungsschutz: War das eine Klatsche – oder ein Fingerzeig?

📰 Gündem 📰 Zeit Online 🕐 3 gün önce
AfD und Verfassungsschutz: War das eine Klatsche – oder ein Fingerzeig?

Mit der Einstufung der AfD als rechtsextremistisch ist der Verfassungsschutz vor Gericht vorerst gescheitert. Was der Geheimdienst für den Prozess nun nachliefern muss.

Verfassungsschutz scheitert vor Gericht: AfD vorläufig nicht als rechtsextremistisch eingestuft. Richter bemängeln fehlende Beweise für extremistische Grundtendenz. Diskussion um geheime Ziele der Partei entfacht. Kritik an hohen Hürden für Einstufung. Verfassungsschutz muss nacharbeiten, um im Hauptverfahren zu überzeugen.

Es war eine Niederlage für den Verfassungsschutz: Im Februar untersagte das Verwaltungsgericht Köln dem Dienst, die AfD als gesichert rechtsextremistisch einzustufen. Die Voraussetzungen dafür habe die Behörde mit ihrem 1.069 Seiten langen Gutachten zu der Partei »bislang nicht erfüllt«. Die Kölner Richter haben zunächst nur im Eilverfahren geurteilt, ihre Entscheidung aber ungewöhnlich detailliert begründet. Man kann das als Klatsche verstehen, aber auch als sachdienlichen Fingerzeig für den eigentlichen Prozess, der noch dieses Jahr beginnen dürfte.

Die erste Konsequenz liegt auf der Hand: Das Bundesamt für Verfassungsschutz muss die AfD weiter als Verdachtsfall behandeln. Beobachten darf der Inlandsgeheimdienst die Partei dennoch, die Hürde für den Einsatz von Überwachungsmaßnahmen liegt aber höher.

Langfristig ist entscheidend, wie die Richter im Hauptsacheverfahren urteilen. Weil die AfD als Gesamtpartei so lange amtlich nicht als gesichert rechtsextremistisch gilt, hat der Eilentscheid jedoch politisch längst konkrete Auswirkungen. Ein Katalog an Verschärfungen, an dem die Landesinnenminister mit dem Bund seit vergangenem Jahr im Stillen gearbeitet hatten, wird vorerst nicht umgesetzt: Radikale AfD-Mitglieder etwa wollten die Innenminister im ganzen Bundesgebiet entwaffnen, ihnen den Zugang zum Staatsdienst verwehren.

Für den Fall, dass der Verfassungsschutz obsiegt hätte, wurde in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe ein gemeinsames Vorgehen abgestimmt.

Sogar eine Sprachregelung für den Tag der Urteilsverkündung war nach Informationen der ZEIT bereits entworfen. Sie sollte möglichst entschlossen klingen im Kampf gegen Rechtsextremismus – und landete in der Schublade. Die Arbeitsgruppe schaltet sich noch per Videocall zusammen, aber es ist unklar, wann mit Ergebnissen zu rechnen ist.

Es sind vor allem die Maßstäbe für die Einstufung einer Partei als gesichert extremistisch, die sich aus der Entscheidung herauslesen lassen, die manchem in Politik und Behörden Sorgen bereiten.

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Die Richter argumentieren so: Der Verfassungsschutz habe zwar eine Vielzahl einschlägig extremistischer Äußerungen aus der AfD dokumentiert – aber nicht nachweisen können, dass sie

#war

📌 Kaynak

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