Baden-Württemberg führt strengere Regeln für Raucher und Raucherinnen ein
Freibäder, Schulhöfe, Zoos: In Baden-Württemberg gelten ab sofort zusätzliche Rauchverbote an Orten, an denen viele Kinder und Jugendliche unterwegs sind. Es gibt allerdings Ausnahmen
In Baden-Württemberg ist zum Monatsbeginn ein neues Nichtraucherschutzgesetz in Kraft getreten. Dieses sieht zusätzliche Rauchverbote an Orten vor, an denen viele Kinder und Jugendliche unterwegs sind. Auch E-Zigaretten, Vapes und Shishas fallen nun unter die Regeln für Raucher, weil beim Verbrennen oder Erhitzen gesundheitsschädliche Stoffe entstehen.
Das neue Gesetz dehnt das Rauchverbot auf weitere Orte aus, an denen häufig Kinder und Jugendliche unterwegs sind. So darf auf Kinderspielplätzen, an Straßenbahn- und Bushaltestellen, in Freibädern, Zoos oder Freizeitparks nicht mehr geraucht werden. In Freibädern, Zoos oder Freizeitparks können aber Raucherzonen eingerichtet werden, sofern diese etwas abseits ausgewiesen werden. Auf Schulhöfen gibt es dagegen keine Raucherzonen mehr, auch Raucherzimmer in Behörden sind tabu.
Auch E-Zigaretten, Vapes und Shishas fallen nun unter die Regeln. Das gilt auch dann, wenn damit gar kein Tabak, Nikotin oder Cannabis konsumiert wird. Als Grund wird in der Gesetzesbegründung genannt, dass beim Verbrennen, Verdampfen und Erhitzen potenziell gesundheitsschädliche Stoffe freigesetzt werden.
Die Ausnahmeregeln, die das bisherige Gesetz für Kneipen und Gaststätten vorsah, bleiben weitgehend bestehen. In Gaststätten ist das Rauchen zwar bislang grundsätzlich verboten, es gibt aber Ausnahmen für Außenbereiche. Obendrein ist das Rauchen in kleinen Ein-Raum-Kneipen erlaubt, sofern dort kein warmes Essen serviert wird. In größeren Gaststätten und Discos darf zudem in abgetrennten Raucherräumen gequalmt werden. Auf diese Räume muss bereits am Eingang hingewiesen werden. Zudem dürfen die Räume nur von Erwachsenen betreten werden.
Ein Bürgerforum, das die Entstehung des Gesetzes begleitet hatte, hatte sich eigentlich klar für Rauchverbote in Bier-, Wein- und Festzelten ausgesprochen. Schutzbedürftige Menschen seien auch dort schutzbedürftig. Die Landesregierung folgte der Empfehlung aber nicht, weil Ereignisse wie Festivals in der Regel auf einen kurzen Zeitraum begrenzt seien. Im Vordergrund stehe weniger das gesellige Zusammensein als der Eventcharakter.
Wer sich nicht an die neuen Verbote hält, muss sich auf Bußgelder einstellen. Wird man zum ersten Mal beim Rauchen erwischt, drohen dem Gesetz zufolge bis zu 200 Euro Strafe, wird man innerhalb eines Jahres noch mal erwischt, werden sogar bis zu 500 Euro fällig. Halten sich Betreiber nicht an die besonderen Regeln etwa für Raucherkneipen, dann drohen ihnen Strafen bis zu 3330 Euro, im Wiederholungsfall sogar bis zu 6500 Euro.
Für die Umsetzung des Gesetzes sind die Betre
📌 Kaynak
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