Was sich im Juni für Verbraucher ändert
Nicht genutztes Extra-Geld von der Pflegekasse verfällt. Online-Händler müssen einen sichtbaren Widerrufs-Button anbieten. Die Deutsche Bahn startet Rabatt-Aktionen für Familien und Jugendliche. Was bringt der Juni noch?[ mehr ]
Nicht genutztes Extra-Geld von der Pflegekasse verfällt. Online-Händler müssen einen sichtbaren Widerrufs-Button anbieten. Die Deutsche Bahn startet Rabatt-Aktionen für Familien und Jugendliche. Was bringt der Juni noch für Verbraucherinnen und Verbraucher?
"Ihre Familie reist für 99,99 Euro im Fernverkehr hin und zurück mit bis zu zwei Erwachsenen und drei Kindern – inklusive Sitzplatzreservierung", erklärt die Deutsche Bahn auf ihrer Homepage zur Ticket-Sommeraktion für Familien. Ab "Mitte Juni" könne das Familienticket gebucht werden, heißt es dort weiter. Mehr ist noch nicht bekannt. Weitere Informationen will die Deutsche Bahn im Juni bekanntgeben.
Kinder unter sechs Jahren müssen nicht für Bahnfahrten bezahlen. Kinder unter 15 Jahren reisen bei Fernfahrten mit der Deutschen Bahn kostenlos, wenn sie von einer Person begleitet werden, die mindestens 15 Jahre alt ist.
Zwei Erwachsene und bis zu drei Kinder sollen für 99,99 hin und zurück fahren können. Details zum Ticket will die Bahn im Juni bekanntgeben.
Im Sommer hat die Deutsche Bahn noch eine Rabattaktion für Kinder und Jugendliche parat. Die Jugend-Bahncard 25 soll es für den Zeitraum von Mitte Juni bis Ende September kostenlos geben. Zudem soll ab Aktivierung der Bahncard obendrauf noch ein Nachlass von 25 Prozent für ein Jahr gewährt werden. Die Jugend-Bahncard 25 kostet im Regelfall 7,90 Euro. Zuerst hatte die Bild-Zeitung über die Rabattaktion berichtet. Ein Sprecher der Deutschen Bahn bestätigte dem MDR das Vorhaben auf Nachfrage.
Die Deutsche Bahn plant im Sommer ein neues Familienticket: Für 99,99 Euro soll es eine Hin- und Rückfahrt für Familien im Fernverkehr geben. Zudem ist für Kinder und Jugendliche eine kostenlose Bahncard 25 geplant.
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege können einen Entlastungsbetrag in Anspruch nehmen. 2025 lag er bei 131 Euro pro Monat und damit 1.572 Euro für das ganze Jahr. Wer die Summe für 2025 noch nicht vollständig genutzt hat, kann dies noch bis 30. Juni rückwirkend für das vorangegangene Jahr tun. Das heißt, es können noch bis zum Stichtag Leistungen in Anspruch genommen werden, die als Hilfen für den Alltag anerkannt sind. Dazu zählen Angebote in der Kurzzeit- und ambulanten Pflege oder Betreuungskurse etwa für Demenzkranke. Achtung: Hier entscheidet aber jedes Bundesland selbst. Die Pflegebedürftigen bekommen bereits verauslagte Gelder gegen Vorlage der Rechnungen zurück. Übrigens: Das gilt auch für den Pflegegrad 1.
Bis zum 7. Juni muss Deutschland die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz in nationales Recht umsetzen. Danach müssen Arbeitgeber
📌 Kaynak
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