Baden-Württemberg: Baden-Württemberg verbietet Rauchen in Freibädern
In Baden-Württemberg wird das Rauchverbot ausgeweitet: Das Rauchen ist an vielen Orten im Freien verboten – auch in Freibädern, in Zoos und an Bushaltestellen.
Raucher in Baden-Württemberg müssen sich an neue Regeln halten: Das Nichtraucherschutzgesetz verbietet das Rauchen an Orten, wo viele Kinder und Jugendliche sind. Auch E-Zigaretten und Shishas sind betroffen. Ziel ist es, vor allem vulnerable Personen vor den Gefahren des Passivrauchens zu schützen. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. Trotz Ausnahmen in bestimmten Bereichen wird die Kritik an den Regelungen laut, da immer mehr Jugendliche rauchen und die Gesundheitsrisiken des Rauchens nicht zu unterschätzen sind.
Raucher und Raucherinnen müssen sich in Baden-Württemberg ab sofort an strengere Regeln halten. Das neue Nichtraucherschutzgesetz sieht zusätzliche Rauchverbote an Orten vor, an denen viele Kinder und Jugendliche unterwegs sind. Dazu zählen Schulhöfe, Spielplätze, Bus- und Straßenbahnhaltestellen, Freibäder, Zoos oder Freizeitparks.
Auch E-Zigaretten, Vapes und Shishas fallen unter die neuen Regeln für Raucher, weil beim Verbrennen oder Erhitzen gesundheitsschädliche Stoffe entstehen. Ziel der Neuregelung ist es, den Gesundheitsschutz weiter zu stärken, um »insbesondere Kinder, Jugendliche und vulnerable Personen besser vor den Risiken des Passivrauchens zu schützen«, teilte das Sozialministerium mit.
Die Betreiber der Bäder oder anderer Einrichtungen sind dafür verantwortlich, das Verbot durchzusetzen. »Verstöße gegen das Rauchverbot können durch die Ortspolizeibehörden künftig mit Bußgeldern von bis zu 200 Euro, im Wiederholungsfall von bis zu 500 Euro geahndet werden«, heißt es im Gesetzestext.
Das neue Gesetz sieht in bestimmten Bereichen von Zoos, Freizeitparks oder Bädern aber Ausnahmen vor: Die Betreiber können kleine Raucherzonen einrichten, wenn dadurch keine anderen Gäste gestört werden. Auch in der Gastronomie, in Diskotheken, Shishabars, Spielbanken und Spielhallen ist das Rauchen in gesonderten Rauchernebenräumen nach wie vor erlaubt. »Der Zutritt ist dort allerdings ausschließlich volljährigen Personen gestattet«, heißt es im Gesetz. Zudem müsse bereits am Eingang deutlich auf vorhandene Rauchernebenräume hingewiesen werden.
Ausgenommen vom Rauchverbot sind auch Bier-, Wein- und Festzelte. Unter bestimmten Voraussetzungen bleiben zudem sogenannte Raucherkneipen mit weniger als 75 Quadratmetern Gastfläche weiterhin zulässig.
Experten kritisieren die Ausnahmeregelungen. Ein Grund: Immer mehr Jugendliche rauchen. Eine repräsentative Umfrage des Bundesinstituts für öffentliche Gesundheit zeigt, dass 2025 jeder Zehnte (9,6 Prozent) der 12- bis 17-Jährigen Nikotinprodukte konsumiert. 2021 waren es noch 6,1 Prozent.
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