Verfassungsschutz darf AfD Niedersachsen hochstufen

📰 Gündem 📰 Tagesschau 🕐 3 gün önce
Verfassungsschutz darf AfD Niedersachsen hochstufen

Mitte Februar hatte der Verfassungsschutz die AfD Niedersachsen als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft. Der Landesverband war gerichtlich dagegen vorgegangen - ein Eilantrag wurde nun vom Verwaltungsgericht Hannover abgelehnt.[ mehr ]

Mitte Februar hatte der Verfassungsschutz die AfD in Niedersachsen als "gesichert rechtsextremistisch" hochgestuft. Dagegen war der Landesverband vorgegangen. Das Verwaltungsgericht Hannover lehnte den Eilantrag nun ab.

Die AfD Niedersachsen muss im Streit mit dem Verfassungsschutz eine Niederlage vor Gericht hinnehmen. Das Verwaltungsgericht Hannover folgte dem Verfassungsschutz bei der Bewertung der Partei, die in Niedersachsen als "gemäßigt" auftritt. Damit darf der Verfassungsschutz die AfD in Niedersachsen vorläufig zum Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung hochstufen und den Landesverband mit sogenannten nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten - also observieren, abhören und V-Leute einsetzen. Die gesetzlichen Voraussetzungen dafür sieht das Verwaltungsgericht als erfüllt an.

Das Gericht folgt der Argumentation, dass die AfD verfassungsfeindlich ist. Nur zwei Beispiele: Die AfD agiere gegen die Menschenwürde, wenn sie pauschal insbesondere männliche und muslimische Zuwanderer abwerte. Außerdem mache sich die AfD über andere Parteien und Politiker systematisch verächtlich und schade damit der Demokratie. Der Verfassungsschutz hatte ein 212-seitiges Gutachten vorgelegt mit weiteren Argumenten.

Bei der AfD Niedersachsen trifft die Entscheidung des Gerichts auf Unverständnis. Das Gericht habe die auf einer nicht tragfähigen Argumentationsgrundlage getroffene Einschätzung des Verfassungsschutzes ohne eine konkrete Begründung übernommen, kritisierte der AfD-Landesvorsitzende Ansgar Schledde. "Wir sind und bleiben eine Partei, die mit beiden Füßen auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht", betonte Schledde weiter. "Alle anderslautenden Vorwürfe weisen wir entschieden zurück!" Notfalls sei man bereit, duch alle juristischen Instanzen zu gehen, um auch im Parteiverbotsverfahren gegen eine gleichlautende Entscheidung zu klagen, kündigte der AfD-Politiker an.

Gegen den Beschluss kann die AfD Rechtsmittel einlegen. Das heißt, die AfD kann mit dieser Fragestellung vor das Oberverwaltungsgericht Lüneburg ziehen. Da dies ein "Eilbeschluss" war, bleibt auch das sogenannte "Hauptverfahren" noch bestehen, das heißt, das Gericht wird sich weiter eingehender mit der Klage der AfD befassen, hat aber aufgrund der Dringlichkeit einen wegweisenden Zwischenbeschluss gefasst.

Unabhängig von dieser Entscheidung läuft vor dem Verwaltungsgericht Köln ein anderes Verfahren, dass die Bundes-AfD und den Bundesverfassungsschutz betrifft. Beide Verfahren haben nichts miteinander zu tun: In Niedersachsen gilt ein eigenes Landesverfassungsschutz

#war

📌 Kaynak

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