Kinderbetreuung: Frauen nehmen viel häufiger Kinderkrankentage als Männer
Wenn ein Kind erkrankt ist, bleiben meist berufstätige Mütter zu Hause, zeigt eine AOK-Auswertung. Männer tun das selten, vor allem in Bayern.
Kinderkrankentage werden in Deutschland vorwiegend von berufstätigen Frauen genommen, wie eine Auswertung der AOK zeigt. Im vergangenen Jahr entfielen 73 Prozent der Tage auf weibliche Kassenmitglieder, während Männer nur 27 Prozent beanspruchten. Die ungleiche Verteilung der Care-Arbeit in Familien spiegelt sich deutlich wider, trotz des Rechtsanspruchs für Eltern. Die Inanspruchnahme von Kinderkrankengeld ist leicht rückläufig, doch traditionelle Rollenbilder und fehlende Rahmenbedingungen erschweren eine partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit. Die Forderung nach echter Wahlfreiheit und besseren Betreuungsangeboten wird von verschiedenen Seiten laut, um die gesellschaftliche Anerkennung von Sorgearbeit zu stärken und faire Bedingungen für alle Eltern zu schaffen.
Kinderkrankentage werden in Deutschland weiterhin meist von berufstätigen Frauen genommen. Das geht aus einer Auswertung der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) hervor. Demnach wurden im vergangenen Jahr fast drei Viertel der Kinderkrankentage (73 Prozent) von weiblichen Kassenmitgliedern genommen, wie das Wissenschaftliche Institut der AOK nach eigenen Versichertendaten ermittelte. Der Anteil der Männer lag bundesweit bei 27 Prozent.
In Bayern lag der Anteil der Männer dabei mit 23 Prozent am niedrigsten. Am höchsten lag er in Sachsen mit fast 31 Prozent.
Dass in allen Bundesländern auch 2025 Kinderkrankentage überwiegend von Frauen genommen würden, zeige die weiterhin ungleiche Verteilung der Care-Arbeit in Familien, sagte die Chefin des AOK-Bundesverbands, Carola Reimann. »Eltern sollen frei entscheiden können, wer das kranke Kind zu Hause betreut und wer arbeiten geht.« Sie wünschte sich aber, dass Männer häufiger von ihrem Rechtsanspruch Gebrauch machten.
Gesetzlich versicherte Eltern können für gesetzlich mitversicherte Kinder unter zwölf Jahren Krankengeld beantragen, wenn das Kind krank ist und sie deshalb nicht zur Arbeit gehen. Pro Kind und Elternteil geht das jeweils 15 Tage im Jahr, bei Alleinerziehenden 30 Tage. Die Krankenkasse übernimmt in dem Fall einen Großteil des Verdienstausfalls und zahlt in der Regel 90 Prozent des Nettoverdienstes. Bei mehreren Kindern liegt der Anspruch laut Bundesgesundheitsministerium je Elternteil bei maximal 35 Arbeitstagen, für Alleinerziehende bei maximal 70 Arbeitstagen im Jahr. Sind ein Elternteil und das Kind gesetzlich versichert, besteht laut Ministerium ein Anspruch auf Kinderkrankengeld für diesen Elternteil. Ist das Kind mit dem anderen Elternteil privat versichert, besteht kein Anspruch.
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