Ehevertrag: »Wenn meine Frau fremdgeht, zahle ich keinen Unterhalt mehr«

📌 Diğer 📰 Zeit Online 🕐 3 gün önce
Ehevertrag: »Wenn meine Frau fremdgeht, zahle ich keinen Unterhalt mehr«

Anwältinnen, die Eheverträge regeln, stellen fest: Früher ging es um Vermögen, heute mehr um Gleichberechtigung. Hier erzählen vier, was dabei möglich ist und was nicht.

Eheverträge sind nicht nur trockene Rechtsdokumente, sondern spiegeln die skurrilen und oft befremdlichen Wünsche von Paaren wider. Von Wurfprämien für Kinder bis hin zu Regelungen über das Maximalgewicht des Partners - Anwälte berichten von kuriosen Vertragsinhalten. Doch hinter den absurden Klauseln steckt oft der Versuch, Beziehungsfragen und finanzielle Absicherung zu regeln. Eheverträge haben sich gewandelt: Frauen fordern heute mehr finanzielle Sicherheit, Männer wollen eine gleichberechtigte Elternschaft. Doch trotz aller Regelungen bleibt die Ungewissheit, wie sich eine Ehe entwickeln kann. Paare sollten daher bedenken, dass ein Ehevertrag nicht alle Eventualitäten abdecken kann und vor allem fair sein sollte.

Eine Strafe für den Fall, dass ein Partner fremdgeht, im Trennungsfall die Hundeversorgung im Wechselmodell oder Geld zurück für die Schönheits-OP: Was in Eheverträgen steht, ist manchmal komisch, oft befremdlich – und erzählt meist Interessantes über die (Ex-)Eheleute und ihre Beziehung. Vier Anwältinnen und Anwälte erzählen, worüber Paare heute verhandeln.

Nina Schlottke-Wegner ist seit über 20 Jahren Anwältin im Familienrecht und führt ebenso lange eine eigene Kanzlei in Frankfurt. Neben ihrer Arbeit als Fachanwältin ist sie auch Mediatorin und auf außergerichtliche Streitbeilegung spezialisiert.

📌 Kaynak

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