EU macht Weg für Abschiebezentren in Drittstaaten frei
Das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten haben sich auf eine Verordnung geeinigt, die mehr Abschiebungen aus der EU ermöglichen sollen. Auch Abschiebezentren in Ländern außerhalb der EU sollen dadurch erlaubt sein.[ mehr ]
Das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten haben sich auf eine Verordnung geeinigt, die mehr Abschiebungen aus der EU ermöglichen soll. Auch Abschiebezentren in Ländern außerhalb der EU sollen dadurch erlaubt sein.
Die Europäische Union verschärft ihre Migrationspolitik. Künftig soll es Rückkehrzentren in Drittstaaten geben, auch weitere Asylregeln werden verschärft. Das sieht eine Einigung vor, die Vertreter des Europaparlaments und der Regierungen der Mitgliedsländer nach Angaben der zyprischen EU-Ratspräsidentschaft erzielt haben.
Die Einigung soll Grundlage für mehr und schnellere Abschiebungen aus der EU sein. Denn sie ermöglicht es, abgelehnte Asylbewerber in spezielle Rückkehrzentren (sogenannte Return Hubs) außerhalb Europas zu bringen, wenn sie nicht direkt in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden können; etwa, weil sich das Heimatland weigert, sie zurückzunehmen oder die europäischen Staaten keine diplomatischen Beziehungen zu dem betreffenden Land pflegen.
Wo solche Zentren außerhalb der EU errichtet werden könnten, ist noch unklar.
Unbegleitete Minderjährige sollen der Einigung zufolge nicht in diese Zentren abgeschoben werden können. Für Familien mit Kindern soll es die Möglichkeit dagegen schon geben.
Deutschland gehört zu einer Gruppe von EU-Staaten, die sich derzeit intensiv um Vereinbarungen mit Ländern bemühen, die bereit wären, auf ihrem Staatsgebiet solche Rückkehrzentren zu errichten.
Unter anderem werden Länder wie Ruanda, Uganda oder Usbekistan als Standorte erwogen. Menschenrechtsorganisationen kritisieren die geplanten Maßnahmen.
Zusammen mit EU-Partnern bereitet Deutschland Abschiebezentren, sogenannte Return Hubs, außerhalb der EU vor. mehr
Die EU-Kommission hatte die Einrichtung der Zentren vor rund einem Jahr zusammen mit anderen Maßnahmen vorgeschlagen, die alle darauf abzielten, die Zahl der Abschiebungen aus der EU deutlich zu erhöhen. So sieht die Verordnung auch härtere Strafen für diejenigen vor, die sich trotz fehlender Aufenthaltserlaubnis weigern, die EU zu verlassen.
Dadurch sollen beispielsweise Inhaftierungen erleichtert und Einreiseverbote systematischer verhängt werden. Die Verhandlungen drehten sich zuletzt vor allem um den Zeitplan für die Umsetzung der neuen Verordnung.
Eine Reihe der Bestimmungen sollen demnach erst in zwölf Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung angewandt werden, um den Mitgliedstaaten Zeit zur Umsetzung zu geben.
Parlament und EU-Länder müssen dem Kompromiss in den kommenden Wochen noch abschließend zustimmen. Dies gilt aber als Formsache.
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