WDR-Radiosender Cosmo: Gutachten kritisiert Umbau von interkulturellem WDR-Radio Cosmo
Ein Gutachten hält den Umbau des WDR-Hörfunkprogramms Cosmo zu »1Live Street« für womöglich rechtswidrig. Nun will die Staatskanzlei NRW die Pläne des WDR prüfen.
WDR plant Umbau von Cosmo zu 1Live Street für Hip-Hop-Fans, Gutachten warnt vor Verstoß gegen WDR-Gesetz. Staatskanzlei prüft Einschätzung, WDR betont Programmfreiheit. Kritik an geplanter Neuausrichtung: Gesetzlicher Auftrag zur interkulturellen Vielfalt in Gefahr. Sender argumentiert für stärkere Einbindung junger Zielgruppen, Gutachten bleibt skeptisch. Kontroverse um Umbau von Cosmo zu 1Live Street: Politik, Zivilgesellschaft und Prominente protestieren gegen Verlust interkultureller Vielfalt.
Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) will aus dem interkulturellen Radiosender Cosmo ein Programm für junge, urbane Hip-Hop-Fans machen. Ein Gutachten kommt nun zu dem Schluss, dass dieser Umbau gegen das WDR-Gesetz verstoßen könnte. Die nordrhein-westfälische Staatskanzlei kündigte an, die Einschätzung zu prüfen. Der WDR wies die rechtliche Bewertung zurück und berief sich auf seine Programmfreiheit.
Das WDR-Gesetz schreibt dem Sender vor, ein Hörfunkprogramm zu veranstalten, das sich »vor allem Themen des interkulturellen Zusammenlebens widmet«. Der Medienrechtler Hubertus Gersdorf argumentiert in dem Gutachten, das im Auftrag der Neuen deutschen Medienmacher*innen erstellt wurde, dass der WDR diesen Auftrag mit dem geplanten Nachfolgeprogramm 1Live Street verfehlen könnte. Vor allem die Ausrichtung auf ein junges Publikum und der Schwerpunkt auf Hip-Hop sind aus seiner Sicht problematisch, weil das Gesetz für das interkulturelle Angebot, anders als bei anderen Wellen, keine Beschränkung auf bestimmte Altersgruppen vorsieht.
Die Staatskanzlei teilte mit, der WDR müsse den gesetzlichen Auftrag auch bei einer Neuausrichtung seines Programms weiter erfüllen. Zugleich verwies sie auf die verfassungsrechtlich geschützte Programmautonomie des Senders: Der Gesetzgeber gebe das »Was« vor, nicht aber das konkrete »Wie«, sagte ein Sprecher der Staatskanzlei. Wenn der WDR für seine Ausgestaltung vertretbare Gründe anführe, entziehe sich das weitgehend der staatlichen Rechtsaufsicht. Vor diesem Hintergrund will die Staatskanzlei das Gutachten prüfen.
Der WDR argumentierte dagegen, kulturelle Vielfalt solle künftig stärker als »Querschnittsauftrag« im Gesamtprogramm verankert werden und nicht auf ein einzelnes Radioprogramm beschränkt bleiben. Die Neuausrichtung von 1Live und Cosmo richte sich deshalb gezielt an jüngere Menschen. Zur Begründung verweist der Sender darauf, dass in Nordrhein-Westfalen mehr als 40 Prozent der unter 30-Jährigen eine internationale Biografie hätten. Das Gutachten hält diesen Verweis allerdings nicht für einen Ersatz des ausdrücklich gesetzlich
📌 Kaynak
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