EU einigt sich auf Abschiebezentren für Migranten in Drittstaaten
Die EU steht vor einer Verschärfung ihrer Asylpolitik. Neben härteren Regeln sollen abgelehnte Bewerber auch in Drittstaaten gebracht werden können. Partnerstaaten für das rechtlich umstrittene Vorhaben gibt es noch kaum. Von Kathrin Schmid. [ mehr ]
Die EU steht vor einer Verschärfung ihrer Asylpolitik. Neben härteren Regeln sollen abgelehnte Bewerber auch in Drittstaaten gebracht werden können. Partnerstaaten für das rechtlich umstrittene Vorhaben gibt es noch kaum.
Mehr und schnellere Abschiebungen von abgelehnten Asylbewerbern, das will die EU künftig vor allem über drei Wege erreichen: Erstens sollen Abschiebeverfahren innerhalb der EU effizienter werden, indem ablehnende Asylbescheide gegenseitig anerkannt werden und von jedem EU-Land vollzogen werden können. Zweitens sollen Ausreisepflichtigen einheitlich Leistungen gekürzt werden, wenn diese nicht kooperieren. Auch soll die mögliche Abschiebehaft verlängert werden.
Und drittens: Der Weg ist politisch frei, um Abschiebezentren in Drittstaaten zu errichten. Dorthin könnten abgelehnte Asylbewerber gebracht werden, deren Abschiebung sonst scheitert, weil etwa das Heimatland sie nicht zurücknimmt. Die formale Zustimmung der Mitgliedstaaten und des Europaparlaments steht noch aus.
Die Rückführungsverordnung ist damit eine entscheidende Ergänzung der EU-Asylreform, die am 12. Juni vollständig in Kraft tritt. Denn im vergangenen Jahr hat nur jeder vierte Ausreisepflichtige (28 Prozent) auch wirklich die EU verlassen. "Mit den neuen Regeln haben wir endlich mehr Kontrolle darüber, dass Rückführungen konsequent umgesetzt werden. Das ist es, was die Bürger erwarten - und das liefern wir", so der zuständige EU-Innenkommissar Magnus Brunner.
Auch Abschiebezentren in Ländern außerhalb der EU sollen durch die Verordnung erlaubt sein. mehr
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat bereits angekündigt, mit einer Gruppe von EU-Staaten - darunter Österreich, Dänemark und Griechenland - bis Ende des Jahres Vereinbarungen mit Drittstaaten zur Errichtung solcher Zentren treffen zu wollen. Konkrete Beschlüsse gibt es nicht. Im Gespräch sind häufig Länder wie Ruanda, Libyen, Mauretanien, Usbekistan und Äthiopien.
Die Niederlande haben bereits die Errichtung eines solchen Zentrums mit Uganda vereinbart. Zuvor hatte bereits Italien eine solche Kooperation mit Albanien geschlossen. Kurz nachdem die ersten Menschen die Zentren in Albanien erreicht hatten, musste das Vorhaben vorübergehend wegen rechtlicher Schwierigkeiten gestoppt werden.
Ein juristisches Gutachten am Europäischen Gerichtshof (EuGH) kam im April zu dem Ergebnis, dass die umstrittenen italienischen Abschiebezentren in Albanien nicht gegen Europarecht verstoßen. Voraussetzung sei jedoch, dass die Menschen dort weiter juristischen Beistand und sprachliche Unterstützung bekommen sowie Kontakt
📌 Kaynak
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