Gesunde Gebärmutter entfernt: Linzer Uniklinik geht auf Patientin zu
Das Kepler Universitätsklinikum werde die Haftung dem Grunde nach anerkennen, auch für künftige Folgeschäden. Der Betroffenen gehe es um Aufarbeitung und Transparenz
Das Kepler Universitätsklinikum werde die Haftung dem Grunde nach anerkennen, auch für künftige Folgeschäden. Der Betroffenen gehe es um Aufarbeitung und Transparenz
Linz – Im Fall einer gesunden Frau, der im Vorjahr im Linzer Kepler Universitätsklinikum (KUK) wegen einer falschen Krebsdiagnose die Gebärmutter entfernt wurde, macht das Spital einen Schritt auf die Patientin zu: Man übernehme die Haftung dem Grunde nach, erklärte Geschäftsführer Meinhard Lukas am Dienstag. Es handle sich um eine "falsch positive Befundung", sagte er, auch wenn die Verschuldensfrage ungeklärt sei. Zudem will man an der Kommunikation arbeiten.
Der Patientin war die gesunde Gebärmutter entfernt worden, weil eine Gewebeprobe im Labor des KUK kontaminiert worden war und man deshalb von einem aggressiven Krebs ausging. Erst nach der Operation stellte sich heraus, dass das Organ gesund und nur die Probe verunreinigt war. Das Spital zahlte der Frau – basierend auf Empfehlungen der Patientenanwaltschaft – im Mai 70.000 Euro, ein Vergleich kam bisher nicht zustande.
"Es tut dem KUK außerordentlich leid, dass es zu dieser Falschbefundung gekommen ist und dass es für die Patientin diese Folgen hatte", sagte Lukas. Möglicherweise werde sich nie klären lassen, ob ein Fehler oder ein schicksalhafter Verlauf vorlag, aber man wolle "die Beweislast nicht der Patientin auferlegen". Daher werde man die Haftung dem Grunde nach anerkennen, auch für künftige Folgeschäden.
Das bedeutet, dass nur mehr die Höhe des Schadenersatzes zu klären ist und nicht der prinzipielle Anspruch – egal ob die Frau vor Gericht zieht oder ob man sich außergerichtlich einigt, erläuterte Lukas. Die Haftpflichtversicherung des KUK trage dies mit. Welche Summe angemessen ist, soll nach Vorschlag des KUK ein gerichtlich beeideter Sachverständiger klären, man habe dem Anwalt der Patientin drei Gutachter vorgeschlagen.
Der Anwalt der Betroffenen, Rainer Hable, bestätigte der APA, dass er am Dienstag ein entsprechendes Schreiben des KUK erhalten habe. Er müsse dieses mit seiner Mandantin aber erst besprechen. Es gehe ihr auch nicht allein um das Geld, sondern um Transparenz und darum, dass nicht einer anderen Frau etwas Ähnliches passiere. "Die Fakten kennen wir nicht." Ihm und seiner Mandantin sei nur bekannt, dass es eine Kontamination der Probe gegeben habe, nicht wie, wo oder warum diese zustande gekommen sei. Dies müsse aufgearbeitet werden, meinte er sinngemäß.
In einem Hintergrundgespräch räumte Lukas am Dienstag ein, dass die Kontamination im Labor des KUK geschehen sei, unklar sei nur die Verschuldensfrage.
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