Steuererklärung abgeben, mehr Rente, Temu und Zoll, P-Konto – Das wird wichtig im Juli

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Steuererklärung abgeben, mehr Rente, Temu und Zoll, P-Konto – Das wird wichtig im Juli

Die Renten steigen, Pfändungsfreigrenzen werden angehoben, viele müssen nun ihre Steuererklärung abgeben. Und wer bei Billiganbietern wie Temu, Shein oder AliExpress bestellt, muss künftig draufzahlen. Ein Überblick über die Änderungen im Juli.[ mehr ]

Die Renten steigen, Pfändungsfreigrenzen werden angehoben, viele müssen nun ihre Steuererklärung abgeben. Und Billig-Importe von Temu und Co. sollen durch die Einführung einer neuen Zollgebühr eingedämmt werden. Mehr dazu und weitere Neuregelungen und Änderungen im Juli gibt es hier.

Zum 1. Juli steht, wie in jedem Jahr, eine Rentenanpassung an. Sie orientiert sich an der zurückliegenden Lohnentwicklung. Rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner können sich durch die Rentenanpassung über mehr Geld freuen. Die Renten steigen diesmal um 4,24 Prozent (brutto). "Erfreulich: Die Rentenanpassung beträgt zum vierten Mal seit fünf Jahren über vier Prozent", erklärt die Bundesregierung auf ihrer Homepage.

Seit 1. Juli 2023 gibt es einen bundesweit einheitlichen Rentenwert. Der Rentenwert, also was ein Rentenpunkt wert ist, wird dieses Jahr von zuvor 40,79 Euro auf 42,52 Euro erhöht. "Ein 'Standardrentner' mit einem durchschnittlichen Verdienst und 45 Beitragsjahren würde dann eine um 77,85 Euro höhere Rente im Monat erhalten", rechnet die Deutsche Rentenversicherung vor.

Bei Hinterbliebenenrenten gibt es durch die allgemeine Rentenanpassung ab Juli auch einen höheren Freibetrag für eigenes Einkommen. Dieser steigt laut Deutscher Rentenversicherung von 1.077,78 Euro netto auf rund 1.122,53 Euro netto. "Übersteigt das Einkommen den jährlich neu festgelegten Freibetrag, wird der zu hohe Anteil zu 40 Prozent angerechnet und die Rente entsprechend gekürzt", so die Deutsche Rentenversicherung. Für jedes waisenrentenberechtigte Kind erhöhe sich der Freibetrag zudem auf rund 238,11 Euro (bisher: 228,42 Euro). Bei den Waisenrenten der Kinder gibt es keine Hinzuverdienstgrenze.

Minijobber, die sich bislang von der Rentenversicherungspflicht befreit lassen haben, können diese Entscheidung ab 1. Juli einmalig wieder rückgängig machen. Dies war bislang nicht möglich. Beantragt werden muss dies beim Arbeitgeber und gilt dann für alle ausgeübten Minijobs.

Vom Lohn im gewerblichen Bereich fließen dann 3,6 Prozent in die Rentenversicherung, der Arbeitgeber zahlt 15 Prozent vom Verdienst pauschal dazu. Damit werden Ansprüche für die Rente und auch die Anrechnung der Beschäftigungszeit als Wartezeitmonate erworben. Zudem können unter anderem auch Leistungen der Rentenversicherung zur staatlichen Altersvorsorge genutzt werden.

Der Mindestlohn für Beschäftigte in der Altenpflege steigt. Ab 1. Juli 2026 erhalten Pflegehilfskräfte 16,52 Euro (vorher 16,10 Euro) pro Stunde, qualifizierte Pflegehilfskräfte mit einer mindestens einjährigen Ausbildung 17,80 Euro (vorher 17,35 Euro)

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