Linksextremismus: Lina E. soll wegen Aussageverweigerung erneut in Haft

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Linksextremismus: Lina E. soll wegen Aussageverweigerung erneut in Haft

In Dresden verweigerte Lina E. die Aussage gegen den Angeklagten Johann G., ihren Ex-Partner. Nun soll die wegen linksextremistischer Taten Verurteilte in Beugehaft.

Lina E. soll erneut ins Gefängnis, diesmal wegen Beugehaft, da sie nicht gegen ehemalige Mitstreiter aussagen wollte. Nach einer Verurteilung im März 2023 durfte sie vorzeitig auf Bewährung freikommen, da sie sich angeblich von militantem Antifaschismus distanziert hatte. In einem aktuellen Prozess gegen sieben Angeklagte, darunter ihr ehemaliger Lebensgefährte, stehen gewaltsame Überfälle auf Rechtsextreme im Fokus. Trotz Androhung von Beugehaft und Ordnungsgeld weigerte sich Lina E. auszusagen, was zu einer erneuten Haftstrafe führen könnte. Der Bundesgerichtshof sieht jedoch keine akute Gefahr und betont, dass E. sich von politischer Gewalt distanziert habe.

Die wegen linksextremistischer Taten verurteilte Lina E. soll erneut ins Gefängnis. Die Richter am Oberlandesgericht Dresden ordneten am Dienstag eine sogenannte Beugehaft gegen die auf Bewährung freigelassene 31-Jährige an, da diese nicht gegen ihre mutmaßlichen ehemaligen Mitstreiter in der sogenannten Antifa-Ost-Gruppierung aussagen wollte. Ihr Anwalt kündigte an, Beschwerde einzulegen und beantragte, die Haft zunächst auszusetzen.

Im März 2023 war Lina E. aufgrund ihrer herausgehobenen Stellung in einer kriminellen Vereinigung und unter anderem wegen mehrfacher gefährlicher Körperverletzung zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Dem rechtskräftigen Urteil zufolge hat E. mehrere Angriffe auf tatsächliche und vermeintliche Neonazis geplant und ausgeführt.

Im Mai dieses Jahres wiederum, nachdem E. einen Großteil der Strafe unter anderem in Untersuchungshaft abgesessen hatte, durfte sie das Gefängnis vorzeitig auf Bewährung verlassen. Sie habe sich, so heißt es von einer Sprecherin des Oberlandesgerichts, »glaubhaft von der militanten Ausprägung des Antifaschismus abgewandt hat«. Die Entscheidung wurde vom Bundesgerichtshof bestätigt.

Zum heutigen Dienstag war Lina E. in einem weiteren Prozess gegen die Gruppierung als Zeugin an das Oberlandesgericht Dresden geladen. Seit November 2025 müssen sich dort sieben Angeklagte ebenfalls wegen gewaltsamer Überfälle auf Rechtsextreme oder als solche identifizierte Personen verantworten. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht der ehemalige Lebensgefährte und Verlobte von Lina E., Johann G. Ihm werden insgesamt acht Überfälle in Sachsen, Thüringen und Budapest sowie die Planung einer Attacke in Dortmund vorgeworfen. Bei den Taten wurden 22 Menschen verletzt, in zwei Fällen lautet die Anklage auf versuchten Mord.

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Die Opfer hatten durch Hammerschläge und Schlagstöcke

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